(openPR) • Assurant Solutions: Garantie- und Gewährleistungsregeln greifen nicht bei Zufallsschäden
• Tastatur und Bildschirm sind besonders anfällig
Frankfurt, 27. September 2011: PC oder Notebook gehören heute ganz selbstverständlich zur technischen Grundausstattung von Kindern und Jugendlichen. Laut der JIM-Studie 2010 (Jugend, Information, Multimedia), durchgeführt von ENIGMA GfK, besitzen bereits 79 Prozent der 12- bis 19-Jährigen einen eigenen PC oder ein eigenes Laptop - 12 Prozent mehr als 2007. Dabei geht der Trend immer stärker zum mobilen Computer: Nach Angaben des Hightech-Verbands BITKOM machen tragbare Computer bereits mehr als zwei Drittel (69 Prozent) des PC-Marktes aus. Doch egal ob zu Hause oder unterwegs - mögliche Gefahren, die Schaden am Gerät anrichten können, gibt es zuhauf. Insbesondere Flüssigkeiten oder Stürze sorgen häufig für Ausfälle des Laptops. Ist der Defekt jedoch selbst verursacht, wird dieser nicht als Garantiefall anerkannt - und die Reparatur kann teuer werden. Darauf weist Assurant Solutions, ein führender Anbieter von Spezialversicherungen, hin.
„Verschiedene Statistiken wie auch unsere eigenen Unternehmensdaten zeigen ein eindeutiges Bild: Flüssigkeitsschäden sowie Sturzschäden sind die häufigsten Ursachen für Defekte am Notebook. Tastatur und Bildschirm sind davon besonders oft betroffen“, sagt Jörg G. Scheidel, Geschäftsführer von Assurant Solutions in Deutschland. „Die gesetzliche Gewährleistung deckt die Kosten für die Reparatur bei diesen sogenannten Zufallsschäden nicht“, so Scheidel weiter. Dabei sind Notebooks, die von Kindern und Jugendlichen mobil genutzt werden, besonders anfällig für diese Schäden - verursacht etwa durch umgekippte Getränke, Stürze mit dem Fahrrad oder übersehene Stromkabel, die leicht zu Stolperfallen werden.
Eltern, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten deshalb darüber nachdenken, das Notebook ihres Kindes zu versichern. „Eine Absicherung gegen Zufallsschäden kommt auch für selbst verschuldete Defekte wie Bodenstürze oder Flüssigkeitsschäden auf. Im Falle eines Totalschadens hat der Nutzer darüber hinaus in der Regel Anspruch auf ein Ersatzgerät, das dem technischen Standard des kaputten Notebooks entspricht“, so Jörg G. Scheidel abschließend.









