(openPR) Wenn ich die Rechnung nicht bezahle - was kann mir schon passieren dachte sich wohl Benjamin L. aus Würzburg. Es war ja auch nur eine nicht bezahlte Warenlieferung im Wert von 140 Euro um die es ging. Richtig. Was soll da schon passieren? Die zu begleichende Schuld wird natürlich immer größer und im Falle einer Anzeige droht auch eine Verurteilung wegen Warenkreditbetrug ...
Doch Benjamin L. war natürlich ein wenig schlauer. Um einer Anzeige zu entgehen gaukelte er den Bearbeitern vor, er sei wegen einer Krankheit in Betreuung und könne daher ja auch gar nicht schuld sein. Es sei eben die Krankheit, die ihn gezwungen habe zu kaufen und weil er krank sei und kein Geld habe, könne er die Rechnung natürlich auch nicht bezahlen.
Doch einen gerichtlich bestellten Betreuer hatte Benjamin L. nicht, wie sich bald herausstellte. Schon erstaunlich, welche Geschichten manche Leute erfinden, um Händler zu täuschen in der Hoffnung, am Ende nicht zahlen zu müssen. Da viele Hinweise zusammengekommen waren, die den Verdacht auf das Vorliegen eines betrügerischen Handelns erhärteten, wurde schließlich Strafanzeige erstattet.
Die Polizei folgte den Hinweisen und fand genügend Verdachtsmomente, was schließlich auch zur Anklageerhebung führte.
Benjamin L. glaubte besonders klug zu sein und eine Verurteilung vermeiden zu können, wenn er noch kurz vor dem Gerichtstermin die Hauptforderung bezahlen würde. Das Geld ging ein. Allerdings werden nach bereits versendeten Mahnungen geleistete Zahlungen zunächst auf die bereits angefallenen Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht. Mit anderen Worten: Es verbleibt so noch immer ein nicht unerheblicher Betrag.
Mehr noch: Durch die Zahlung in letzter Minute kann Benjamin L. allenfalls noch eine Strafmilderung erreichen.
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