(openPR) Der Skandal um die beiden Großbäckereien Müller Brot und zeigt die Gefahr deutlich: Wer mit Lebensmitteln arbeitet, sie herstellt, verkauft oder bearbeitet, muss jederzeit mit einer Kontrolle und einer eventuellen zeitweiligen Schließung seines Betriebs rechnen.
Die Schließung des Betriebs aufgrund behördlicher Anweisung – vor allem verursacht durch nicht 100%ige Reinlichkeit oder gar Erkrankung eines Mitarbeiters oder Kunden – kann dabei für das betroffenen Unternehmen der Todesstoß sein. Neben der teilweise immensen Rufschädigung („Dieser Betrieb ist aufgrund behördliche Verordnung geschlossen!“) schlägt auch der entgangenene Umsatz sowie die nicht gedeckten Kosten für Beseitigung der Mängel, Bezahlung entsprechender Reinigungsspezialisten, Bezahlung der regulären Kosten erheblich zu buche. Wer da keine ausreichenden Rücklagen hat, wird bei längerer vorübergehender Schließung, endgültig die Segel streichen.
Hiergegen kann man sich absichern. Mit einer Betriebsschließungsversicherung schützt man sich vor den finanziellen Folgen einer behördlich verordneten Schließung. Die Betriebsschließungsversicherung der ERGO erstattet Ihnen zum Einen die gängigen lfd. Kosten wie Löhne, Steuern, Miete / Pacht, und Raten für die betrieblichen Kredite sowie Ihren entgangenen Gewinn.
Zum anderen übernimmt die ERGO im Rahmen der Versicherung aber auch unter anderem Kosten für Vernichtung und Entsorgung der Waren und Rohstoffe, Wiederbeschaffungs- und Herstellungskosten von Waren und Rohstoffen oder gar die Reinigung und Desinfektion Ihres Betriebs.












