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Studienplatz einklagen: Auch ohne Spitzen-Abitur schnell ins Medizin-Studium

21.09.201109:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Studienplatz einklagen: Auch ohne Spitzen-Abitur schnell ins Medizin-Studium
Studienplatzklage-Anwalt D. Naumann zu Grünberg
Studienplatzklage-Anwalt D. Naumann zu Grünberg

(openPR) Am 22.9.2011 versendet Hochschulstart (ehemals ZVS) die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen. Für tausende Abiturienten stirbt dann die Hoffnung auf einen der begehrten Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin.

Selbst viele Bewerber mit einer Eins vor dem Komma ihrer Abiturnote werden dieses Jahr abgeleht - doppelte Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht haben die Situation erneut verschärft.

Doch auch für abgelehnte Bewerber gibt es Hoffnung, nicht sechs Jahre oder länger auf den Wunsch-Studienplatz zu warten: "Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote oft sogar gar keine Rolle", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das Einklagen abgelehnter Bewerber spezialisiert hat. Viele Hochschulen schöpfen ihre Studienplatzkapazitäten nicht effizient genung aus. Jedes Jahr werden in den Studienplatzklagen noch mehrere hundert Studienplätze aufgedeckt und dann an die Kläger vergeben, die im Prozess alles richtig gemacht haben.

Wichtig sind vor allem auch die Fristen, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. "Nächster Frist-Ablauf ist der 1. Oktober", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der dazu auch die Stiftung Warentest für den Studienplatzklage-Ratgeber im Finanztest-Heft 9/2011 (www.test.de)beraten hat: "Jedes Jahr warten viele Abiturienten noch zu lange auf die Nachrückverfahren und verpassen dabei wertvolle Klage-Chancen."

Bei Erhalt einer Ablehnung im Auswahlverfahren der Hochschulen am 22.9.2011 ist also Eile geboten. In gewisser Weise gilt damit auch für die Studienplatzklage: Der frühe Vogel fängt den Wurm.

Weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf www.uni-recht.de abrufbar.

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