(openPR) Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es zunehmend dazu, dass Schuldner Ihre Rechnungen entweder gar nicht oder nur sehr schleppend begleichen.
Vielfach wird von Unternehmern dabei der Fehler gemacht, dass dies zunächst gar nicht entsprechend wahrgenommen wird.
Oftmals wird dies erst dann wirklich erkannt, wenn die finanzierende Bank Probleme macht, weil angeblich die bereitgestellte Kreditlinie ständig überzogen wäre. Bei einer genaueren Untersuchung der Angelegenheit stellt sich dann meist heraus, dass das Unternehmen sehr hohe Außenstände hat.
Wenn vergleichsweise hohe Außenstände vorliegen, die schon die Liquidität merklich beeinträchtigen, liegt das meist daran, dass kein straffes Forderungsmanagement in dem betreffenden Unternehmen vorliegt.
Ein straffes Forderungsmanagement beginnt nach unserer Erfahrung bereits bei Vertragsabschluss. D.h. man sollte in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen darüber nachdenken, vorab Auskünfte über die Bonität des potentiellen Kunden einzuholen. Sehr wichtig ist auch, eindeutige und später beweisbare Vereinbarungen zu treffen. Die Praxis zeigt sehr oft, dass man später vor Gericht steht, im Recht ist, jedoch den Sachverhalt dem Richter gegenüber nicht beweisen kann, weil entweder keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder keine Zeugen vorhanden sind.
Sofern man ein Geschäft eingegangen ist und auch erfolgreich abgewickelt hat, ist ein konsequentes Mahnwesen unumgänglich. Dies beginnt bereits mit dem zeitnahen Versand einer inhaltlich und formal korrekten Rechnung. Ferner muss unbedingt sichergestellt sein, dass die Geldeingänge regelmäßig und systematisch ausgewertet werden, so dass in regelmäßigen Abständen automatisch Erinnerungs- und Mahnschreiben versandt werden.
Leider wird auch trotz dieser Maßnahmen ein gewisser Prozentsatz die Rechnung nicht begleichen. Für diese Fälle sollte man sich rechtzeitig überlegen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Forderung gleich abzuschreiben, die Beitreibung der Forderung weiterhin selber zu bearbeiten, die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen abzugeben oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Welche Variante die Beste ist kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Wir raten im Allgemeinen dazu, Forderungen nicht leichtfertig abzuschreiben, sondern die Angelegenheit erst von einem externen Fachmann prüfen zu lassen.









