(openPR) Zugegeben - es wurden schon deutlich ehrwürdigere Jubiläen gefeiert - aber auch der Ablauf des ersten Jahres ist Anlass zur Freude und Grund genug, mit Freunden, Mandanten und Kollegen anzustoßen, auf die vergangenen 12 Monate zurückzuschauen und einen Blick in die Zukunft zu wagen.
Daher veranstalten wir am 8. September 2011 ein Get Together mit dem ein oder anderen Aperitif, sommerlichen Wein, Bier vom Fass und Fingerfood in den Kanzleiräumlichkeiten!
Sollten Sie zu dem vorgenannten Kreis gehören und versehentlich nicht mit eingeladen worden sein, geben Sie uns kurz Bescheid, damit wir Sie noch auf die Einladungsliste setzen können.
Rechtsanwalt Dr. Christoph A. Lindenau (LindenauLegal)
Sitz der Kanzlei:
Weißenburgstraße 58
40476 Düsseldorf
Tel.: +49 211 43 63 – 9365
+49 211 24 83 – 7312
Fax: +49 211 24 83 – 7313
E-Mail:

Web:
www.lindenaulegal.de
Über das Unternehmen
Dr. Lindenau berät seit über 10 Jahren nationale und internationale Mandanten im Bereich des allgemeinen Vertrags- und Vertriebsrechts, Restrukturierung und Insolvenz sowie Gesellschaftsrecht / M&A, einschließlich distressed M&A und Real Estate Transaktionen. Zu den Mandanten gehören insbesondere mittelständische Unternehmen aus allen Branchen.
Vor der Gründung der eigenen Kanzlei in 2010 war Dr. Lindenau bis 2008 für die mit Deloitte kooperierende Rechtsanwaltskanzlei Raupach & Wollert-Elmendorff tätig, seit 2006 als Partner, und sodann bis 2010 für PricewaterhouseCoopers Legal.
Dr. Lindenau ist durch den Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf bzw. durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf als Rechtsanwalt zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf, www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de. Er unterliegt berufsrechtlichen Regelungen, deren Einhaltung von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf überwacht wird. Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG in 50464 Köln. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).