(openPR) Berlin, 27.07.2011 - Die Qualifizierte Elektronische Signatur ist nicht der Grund für die Einstellung des Verfahrens.
ELENA war nicht das einzige Bundesprojekt der letzten Jahre, bei dem die Politik die Wirtschaft massiv in Investitionen gedrängt hat, die dann zu Fehlinvestitionen wurden. So hat die Gesundheitskarte bereits mehrere Kurswechsel hinter sich. Unter Berücksichtigung der im Vorfeld im Vertrauen auf die Gesetzgebung getätigten Investitionen der Industrie ist so über die letzten 10 Jahre ein Milliarden-Betrag fehlinvestiert worden.
Auch bei ELENA hat die Gesetzgebung die Wirtschaft in hohe Investitionen gedrängt. Die bereits verauslagten Kosten übertreffen bei weitem die Kosten für die Ausstattung der betroffenen Bürger mit einer qualifizierten Signatur. Die mangelnde Verbreitung der qualifizierten Signatur ist deshalb auch nicht der Grund für die Einstellung des Projekts. Die Mitglieder von T7 haben der Bundesregierung im Vorfeld die preisgünstige Versorgung der Bürger mit qualifizierten Signaturen unter Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises zugesichert. Der Normenkontrollrat hatte unter diesen Voraussetzungen noch im letzten Jahr in einem Gutachten Unternehmensvorteile von 90 Mio. Euro durch ELENA und bereits 2 Millionen Unternehmen als Nutzer festgestellt. Die Einstellung des Projekts ist auch deshalb nicht nachvollziehbar.
Gesetze sind offensichtlich keine solide Basis für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Die Kurswechsel der Regierung führen dazu, dass die deutsche Wirtschaft ihre finanziellen Ressourcen nicht zielgerichtet in Innovation investieren kann, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert.
ELENA war auch ein wichtiger Türöffner, der es Behörden, Unternehmen und Bürgern in Zukunft erleichtern sollte, rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren, um so auch bei anderen IT-Anwendungen Kosten einzusparen. Hier hätten sich z.B. der neue Personalausweis und ELENA sinnvoll ergänzt.
Um das Fehlen eines übergreifenden und sicheren Standards für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zu schließen, werden nun in Zukunft eine Reihe von Projekten entstehen, die sich mit der Frage beschäftigen müssen, wie ggf. ohne qualifizierte elektronische Signatur Integrität und der Authentizität ermöglicht werden können, die auch im Ernstfall rechtliche Verbindlichkeit besitzt. Es ist absehbar, dass dies nur dann gelingt, wenn ähnliche Anforderungen an die Identifikation der Personen und die Betreiber der Systeme wie bei der qualifizierten elektronischen Signatur erhoben werden. Neben den sich ergebenden zusätzlichen Kosten sind diese Lösungen nationale Alleingänge und ohne internationale Relevanz.
Es ist zu erwarten, dass die Kosten für die Ersatzlösungen in der Summe die der Ausstattung der Bürger mit qualifizierten elektronischen Signaturen übersteigt. Deshalb wäre es an der Zeit, dass die Politik die Anforderungen für die Funktionen Signatur, Authentisierung und Integrität auf einer Technologie zusammenzuführen. Die Verbindung von qualifizierter elektronischer Signatur mit Personalausweis und anderen bereits existierenden Karten bietet hierfür die beste Ausgangsposition sowohl funktional als auch kostenseitig, da alle Infrastrukturen hierfür bereits aufgebaut und bezahlt sind.






