(openPR) BMELV-Eckpunkte zur gesetzlichen Regelung der Honorarberatung
Die Ageas Deutschland Lebensversicherung AG begrüßt die Vorschläge des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMELV) für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung. In der letzten Woche veröffentlichte das BMELV seine Empfehlungen in einem Eckpunkte-Papier. Die Inhalte des Papiers müssen nun auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin geprüft und diskutiert werden.
„Als Anbieter von Netto-Produkten sind wir für eine Stärkung der Hono-rarberatung. Wir begrüßen jede Regelung, die Versicherungsmaklern und Kunden eine sichere Grundlage für ihre Geschäftsbeziehungen liefert“, erklärt Michael Dreibrodt, Vorstandsvorsitzender der Ageas Deutschland Lebensversicherung AG. „Ziel muss es sein, Finanzprodukte und Vermittlungsleistungen transparent zu gestalten. Das gilt auch für die Vergütung, die zwischen Kunden und Maklern frei verhandelbar sein sollte. Der Wegfall des Provisionsabgabeverbotes im Falle einer Honorarberatung mit folgender Produktvermittlung ist eine pragmatische Lösung und unterstützt die Transparenz für alle Seiten“.
Das Eckpunktepapier limitiert jedoch die Honorarberatung im Bereich der Versicherungsprodukte auf den Begriff des in der Praxis seltenen „Versicherungsberaters“. „Das hilft dem Verbraucher am Ende gar nicht und führt in eine falsche Richtung. Denn trotz gleicher Qualifikation und Unabhängigkeit werden Versicherungsmakler damit aus diesem Markt ferngehalten. Wir brauchen eine pragmatische Lösung, die es Kunden und qualifizierten Beratern ermöglicht, sich für das Provisions- oder Honorarmodell zu entscheiden, und dies rechtssicher und transparent“. Ageas erwartet nun weitere Abstimmungsprozesse, um Praxistauglich-keit und größtmöglichen Verbrauchernutzen einer gesetzlichen Regulie-rung sicherzustellen.