(openPR) Bockshornkleesamen stehen derzeit unter besonderer Beobachtung: Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der einzelnen Länder haben alle Händler und Züchter aufgefordert, Bockshornklee-Samen und -Samenmischungen, vom Markt zu nehmen. Betroffen ist Bockshornklee, der im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde.
Grund für diese Risikoabwehrmaßnahme ist ein aktueller Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission. Alle Mitgliedsstaaten sind demnach verpflichtet, bestimmte Chargen mit Bockshornkleesamen vom EU-Markt zu nehmen, die im entsprechenden Zeitraum aus Ägypten eingeführt wurden. Zudem wurde der Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten bis auf unbeschränkte Zeit verboten.
Bei den aus Ägypten stammenden Bockshorn¬kleesamen besteht derzeit der Verdacht, für die EHEC O104:H4-Ausbrüche verantwortlich zu sein. Dies haben epidemiologische Untersuchungen sowie die Rück- und Vorwärtsverfolgung von Samenlieferungen durch eine eigens dafür gegründete deutsche EHEC-Task Force ergeben, heißt es in der Gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundesministerium für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Robert Koch-Institut (RKI).
Aus von der Firma Carl Sperling & Co GmbH in Umlauf gebrachten, betroffenen Keimsprossen Chargen wurden durch akkreditierte Labore und seitens der zuständigen Behörden Proben entnommen und analysiert. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde der Erreger auf keiner der entnommenen Proben gefunden. Alle zum aktuellen Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind negativ.
Trotzdem sahen wir uns verpflichtet, der Behörden-Empfehlung Folge zu leisten und einen Rückruf für Bockshonrkleesaatgut einzuleiten. Dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Zurückgerufen wurden die Sperli Keimsprossen-Saaten „Bockshornklee“ und „Asia-Mischung“. Alle Händler wurden gebeten etwaige Restbestände dieser beiden Artikel aus dem Regal zu nehmen und sie bei der Carl Sperling & Co GmbH zu retournieren.
Der von den Behörden mittlerweile angeordnete Rückruf betrifft nicht nur SPERLI sondern ALLE Sämereienlieferanten und Weiterverarbeiter von Bockshornkleesaatgut aus Ägypten in der gesamten EU. Aktuell werden zum Beispiel auch Arzneimittel aus Bockshornklee zurückgerufen. Dass SPERLI den Rückruf so schnell durchgeführt hat, dass dieser sogar von Behördenseite als vorbildlich gelobt wurde, zeigt den hohen Qualitätsanspruch den SPERLI an seine Produkte stellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und versprechen Ihnen, Sie auch weiterhin über unsere aktuellen Maßnahmen und Ergebnisse zu informieren.





