(openPR) Branche: Neuer Windenergieerlass legt wichtigen Grundstein für notwendigen Ausbau der Windenergie in NRW +++ Allerdings: artenschutzrechtliche Beschränkungen überzogen +++ Forderung: Formulierte Ziele jetzt zeitnah umsetzen!
Düsseldorf, 11. Juli 2011: Die Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie NRW (LEE NRW) und der Bundesverband Windenergie (BWE) ziehen bezüglich des heute von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90 / Die Grünen) vorgestellten neuen Windenergieerlasses eine positive Bilanz: „Mit dem neuen Erlass setzt die Landesregierung einen wichtigen Grundstein für den notwendigen Ausbau der Windenergie in NRW. Da der Energieträger „Wind“ im Strombereich langfristig über die größten Potentiale verfügt, ist dies ein konsequenter Schritt hin zu einer klimafreundlichen dezentralen Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen“, so der Geschäftsführer der LEE NRW, Jan Dobertin.
Dieser Bewertung schließt sich der BWE-Landesvorsitzende in NRW, Friedbert Agethen an: „Besonders zu begrüßen ist, dass der neue Erlass – anders als die alte Fassung – die Chancen in den Vordergrund stellt, die sich aus einer verstärkten Nutzung der Windenergie für den Standort NRW ergeben. Mit der Darstellung der energie- und klimapolitischen Bedeutung der Windenergie, den kommunalen Wertschöpfungseffekten und Beteiligungsmodellen zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort liefert der Erlass neue Impulse für weitere Projekte in Nordrhein-Westfalen.“ Gleichzeitig würden mit der Anpassung von Abstandsempfehlungen an rechtliche Standards und dem Hinweis auf die besondere Begründungspflicht kommunaler Höhenbegrenzung entscheidende Punkte geändert, die in der Vergangenheit viele Vorhaben verhindert hätten.
Allerdings setze der Erlass mit dem Neubauverbot in Vogelschutz- und FFH-Gebieten übertriebene Beschränkungen, die über die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgingen. So zeigten bisherige Untersuchungen, dass von der Windenergie grundsätzlich keine signifikante Gefährdung für die Population sensibler Vogelarten ausgehe. „Solche überzogenen Vorgaben sind angesichts der klimapolitischen Zielsetzung der Landesregierung nicht nachvollziehbar. Hier muss im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob eine Gefährdungslage für die jeweils geschützten Arten vorliegt!“, so Agethen.
In den kommenden Monaten muss es nach Ansicht von BWE und LEE NRW nun darum gehen, die im Erlass formulierten Ziele auch tatsächlich umzusetzen. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass auf Ebene der Bezirksregierungen in den Regionalplänen zügig flächenmäßige Mindestvorgaben für die Windenergie gesetzt würden, ohne im übrigen Planungsgebiet die Kommunen an einem zusätzlichen Ausbau zu hindern. Hierzu Dobertin: „Die Vorgabe der Landesregierung, bis zum Jahre 2020 eine Verfünffachung des Stromanteils für die Windenergie in NRW herzustellen, ist eine ambitionierte Zielmarke, die nun zeitnah mit aller Kraft und auf allen Ebenen angegangen werden muss. Verzögerungen auf diesem Weg können wir uns nicht mehr leisten!“







