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Vorsicht bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung

(openPR) Die Werbung der Rechtsschutzversicherer verspricht viel, aber immer mehr Versicherte müssen nach Informationen der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. die Erfahrung machen, dass ihre Versicherer bei Anlegerklagen keine Deckungszusagen erteilen wollen. Einige Rechtsschutzversicherungen scheuen sich sogar nicht, trotz bestehender Versicherung, gerade bei Anlegerschutzklagen unrichtige Auskünfte gegenüber ihren Versicherungsnehmern zu erteilen. Anwälte berichten der DSK, dass Rechtsschutzversicherer immer öfter Rechtsschutzbegehren grundlos ablehnen.



Über diesen Sachverhalts hat sich Horst Roosen von der DSK mit dem Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der renommierten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Tübingen) unterhalten.

DSK: „ Herr Rechtsanwalt Gröpper, einige Rechtsschutzversicherungen streichen neuerdings Anlegerklagen aus dem Versicherungsangebot. Auf welche Klausel muss da in den Versicherungsbedingungen besonders geachtet werden?“

RA Gröpper: „Die neue Ausschlussklausel lautet: „Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Inhaberschaft sowie der Veräußerung von Wertpapieren im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen.“

DSK: „Wer ist von dieser Klausel jetzt betroffen?“

RA Gröpper: „Davon sind Anleger betroffen, die nach dem 31.12.2004 einen Rechtsschutzver-sicherungsvertrag abschließen wollen. Aus diesem Grunde raten wir dringend zur eingehenden Prüfung des Versicherungsvertragswerks beim Abschluss von Neuverträgen.

DSK: „Was ist mit den Altverträgen?“

RA Gröpper: „Das Gesagte gilt bei der Erneuerung bereits bestehender Rechtsschutzversicherungsverträge. Unter bestimmten Voraussetzungen steht die Erneuerung des Versicherungsvertrages dem Neuabschluss gleich. Das gleiche gilt für die sogenannte Umstellung der Versicherungsverträge. In diesen Fällen kann dem Rechtsschutzversicherungsvertrag sodann das neue, bedeutend nachteiligere Bedingungswerk zugrunde liegen.“

DSK: „Was sollte beim Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung Ihrer Meinung nach, ganz besonders beachtet werden?“

RA Gröpper: „Im Schadensfall hilft es dem Versicherungsnehmer nicht, wenn er möglicherweise ein paar EURO Jahresprämie einspart, dafür jedoch gezwungen ist, die rechtliche Durchsetzung seines Anspruchs trotz abgeschlossener Rechtsschutzversicherung (zunächst) selbst zu bezahlen.“

„Eine dieser Rechtsschutzversicherungen ist übrigens die Advocard, die landläufig damit wirbt, „Anwalts Liebling“ zu sein. Andere Rechtsschutzversicherungen weisen mitunter deutlich bessere Bedingungswerke für geschädigte Anleger aus. Insoweit distanzieren wir uns ausdrücklich von der Werbung der Advocard, die übrigens zum italienischen Versicherungskonzern AMB Generali gehört.
Die Stiftung Finanztest wies bereits auf diese für den Anleger gefährliche Neuerung hin (2/2005, S. 13 ff.) und mahnte zur genauen Prüfung der Versicherungsbedingungen.“

Ebenfalls in der FinanzTest Ausgabe Februar 2005 wird darauf hingewiesen, dass die Advo Card, die Allianz, die Allrecht, die ARAG, die Concordia, die DAS, die DEVK, die DNB, die Karlsruher, die ÖRAG, die Roland, die VGH und WGV in ihren neuen Verträgen Anlegerschutzklagen nicht mehr versichert haben. Bei der Deurag ist der Schutz auf einen Betrag von 15.000,00 € beschränkt. Nähere Informationen finden sich in Heft 2, Feb. 2005, Seite 17.

.DSK: „Danke für die Information Herr Rechtsanwalt Gröpper.“

Die DSK rät ihren Mitgliedern, Deckungsanfragen grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Anleger die neu eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen, sollten sehr sorgfältig das „Kleingedruckte“ studieren, denn wie bereits ausgeführt haben zahlreiche Versicherer durch neue Klauseln Anlegerklagen aus ihrem Angebot gestrichen.

Für Geschädigte ist übrigens immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst durch den DSK/BSZ® e.V. initiieren zu lassen. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten, der Bündelung von Beweismaterial und zur Finanzierung von Gerichtsverfahren bewährt.

Die DSK/BSZ® e.V. Geschädigtengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Sie bündeln die Interessen der Betroffenen, Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung

Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.

Die DSK Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten Kapitalanlegern die Möglichkeit von DSK/BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und eventuell wegen drohender Verjährung sofort Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in eine der vom DSK/BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der gewählten Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

Mehr Info unter: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/section/10/95/

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg

Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 nennt der BSZ e.V. Rechtsanwälte aus allen Rechtsgebieten.

Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.

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