(openPR) Köln, 16. Juni 2011. Die Zahl der durchgeführten Pflegebegutachtungen bei Privatversicherten ist im Jahr 2010 weiter gestiegen. Mit 120 895 erstellten Gutachten konnte die MEDICPROOF GmbH, die als medizinischer Dienst der privaten Krankenversicherungen fungiert, einen Anstieg von 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Dies geht aus dem neuen Tätigkeitsbericht von MEDICPROOF hervor. „Wir haben im vergangenen Jahr ein gutes Ergebnis erzielt und so viele Begutachtungen geleistet, wie nie zuvor“, sagt Dr. Ulrike Diedrich, Geschäftsführerin von MEDICPROOF. „Auch für 2011 gehen wir von einer mindestens drei Prozent höheren Nachfrage nach Pflegegutachten aus.“
Weitere ärztliche Mitarbeiter werden eingestellt
Im vergangenen Jahr bearbeitete MEDICPROOF täglich rund 520 Aufträge. „Da die Zahl der Pflegebedürftigen und damit auch die Begutachtungsaufträge weiter ansteigen, sind wir bemüht, unser derzeitiges Gutachternetz von annähernd 800 freiberuflich tätigen Ärzten kontinuierlich auszubauen“, betont Dr. Diedrich. Vor Vertragsabschluss werden alle Gutachter von MEDICPROOF geschult und in regelmäßigen Intervallen in den spezifischen Belangen der Pflegeversicherung weitergebildet.
Der möglichen Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens sieht Dr. Diedrich gelassen entgegen: „Inwieweit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf abgestelltes Begutachtungsverfahren noch 2011 konkretisiert werden, ist derzeit nicht abzusehen. Wir werden allerdings die nötigen Vorkehrungen treffen, um gesetzliche Änderungen zeitnah umsetzen zu können.“
Auftrags- und Erledigungsstatistik
Bei 100 701 von 120 895 Aufträgen wurde begutachtet, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und, wenn ja, welcher Pflegestufe diese zuzuordnen ist. Weitere 20 194 Aufträge umfassten Beurteilungen, die ein Standardgutachten ergänzten. Hierzu zählen zum Beispiel Pflegehilfsmittelgutachten, Gutachten zur Bewertung der Alltagskompetenz, Stellungnahmen zu Einspruchs- und Sozialgerichtsverfahren oder ergänzende pflegefachliche Stellungnahmen. Auch Gutachten, die nicht mit einer persönlichen Inaugenscheinnahme des Antragstellers verbunden waren und bei denen es nicht um eine dauerhafte Pflegestufenzuordnung ging, gehören zu dieser Gruppe.
Bei 34,5 Prozent aller durchgeführten Gutachten handelte es sich um die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Zuordnung einer Pflegestufe nach Erstanträgen. 32,2 Prozent der Gutachten erfolgten aufgrund einer von den Versicherten angezeigten Veränderung des Pflegeaufwands oder der Pflegesituation, und bei 13 Prozent der Aufträge handelte es sich um reine Wiederholungsgutachten auf Initiative der Versicherungen. Die Zahl der Einwendungen bewegte sich 2010 auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in den Vorjahren. Im ambulanten Bereich kam es lediglich bei 4,3 Prozent der erfolgten Begutachtungen zu Einsprüchen durch die Versicherten oder ihre Be-vollmächtigten, im Bereich vollstationärer Pflege lag der Anteil bei 2,8 Prozent.
















