(openPR) Wittenburg, Juni 2011. Netzbetreiber stehen vor der schwierigen Aufgabe, unter den engen wirtschaftlichen Vorgaben der BNetzA eine Zählerinfrastruktur aufzubauen, die auch für einen Einsatz in Anlagen zur Erzeugung und Rückspeisung erneuerbarer Energien ins Netz genutzt werden kann. Für die Energiemessung von Verbrauch und Einspeisung sowie die daraus resultierende Verrechnung nach Einspeisevergütung müssen die Zähler die vom VDE formulierte Anwendungsregel N 4400 erfüllen, die ein „saldierendes“ Messsystem zum Zähler¬einsatz in EEG-Anlagen vorschreibt. Bei der Beschaffung neuer Zweienergierichtungszähler sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Geräte dieser neuen VDE-Anwendungsregel entsprechen. Erfüllen die Zähler den Standard nicht, droht schlimmstenfalls eine fehlerhafte Berechnung der Werte, die ggf. zu einer zu hohen Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie führen kann. Der deutsche Zähler¬hersteller EMH metering GmbH informiert, dass alle Zähler des Unternehmens, die in Deutschland eingesetzt werden, gemäß der neuen VDE-Regel arbeiten. Das betrifft sämtliche Drehstromzähler, angefangen von den elektronischen Haushalts¬zählern über die Industriezähler bis zu den Lastgangzählern. Deshalb kann die gesamte EMH-Zähltechnik für alle EEG-Messaufgaben bedenkenlos eingesetzt werden. www.emh-metering.de
„Zur Zeit erfolgt eine Verunsicherung durch eine teilweise sehr irreführende Berichterstattung in PV-Foren zu Zählern, die in Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden. Daneben haben wir in den vergangenen Monaten verstärkt Anfragen von Netzbetreibern, die dreiphasige Zweienergierichtungszähler in EEG-Szenarien einsetzen wollen“, so Heinz Klimpke, Vertriebsleiter Deutschland bei der EMH metering GmbH. Denn sie stoßen beim Einsatz von Zählern, die den Verbrauch bzw. die Einspeisung phasenbezogen messen, immer wieder auf Probleme bei der Verrechnung der Werte. Zähler, die das in der VDE Anwendungsregel N 4400 festgelegte Messprinzip nicht umsetzen, müssen dann ggf. komplett ausgetauscht werden.
Exakte Werte dank saldierender Messung
Die Zähler der EMH metering GmbH ermitteln die Salden basierend auf der Anwendungsregel VDE N 4400. Bei allen Drehstromzählern der EMH wird mit diesem Verfahren zunächst nach dem Ferrarisprinzip der zählpunktbasierende Saldo über die drei Außenleiter L1-L2-L3 gebildet. Erst im Anschluss erfolgt dann die Zuordnung der Energie zu den Zählwerken „Bezug“ oder „Lieferung“. „Eine zu hohe Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie durch fehlerhafte Berechnung, wie sie auf der Grundlage einer phasenbezogenen Messung auftreten kann, ist beim Einsatz unserer Zähler damit ausgeschlossen“, so Heinz Klimpke weiter.










