(openPR) Wie man Rechtsverstöße im Rahmen der Frauen WM in Deutschland vermeidet
Am. 26. Juni eröffnen die Damen des DFB mit ihrem Spiel gegen Kanada die Fußball WM. Zahlreiche Unternehmen überlegen, mit der sportlichen Großveranstaltung zu werben. Es gibt hierbei verschiedene Möglichkeiten, von der Weltmeisterschaft zu profitieren. Die Vergangenheit zeigt, dass die Werbung mit der Fußball-WM ein rechtliches Minenfeld ist, wenn man nicht zu den offiziellen Sponsoren gehört. Die FIFA ist dafür bekannt, ihre Rechte offensiv zu verteidigen. Dabei schießt sie auch mal über das Ziel hinaus.
Die FIFA hat umfangreiche Markenrechte. Geschützt sind unter anderem:
- der Begriff „FIFA“,
- das Logo der Organisation,
- der WM-Pokal,
- das Motto der Veranstaltung „20Elf von seiner schönsten Seite“, auf Englisch „The beautiful side of 20eleven“
- sowie das offizielle Maskottchen, die Katze „Karla Kick“.
Wer nicht Sponsor oder Lizenznehmer ist, darf nicht mit diesen Marken werben.
Europaweit geschützt sind auch die Marken „Frauen WM 2011“, „Deutschland 2011“ und „Fan Fest“. Es spricht allerdings einiges dafür, dass diese Marken in Deutschland nur schwer durchsetzbar sind. Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 2006 entschieden, dass die Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ in Deutschland keinen oder nur eingeschränkten Markenschutz beanspruchen können.
Unzulässig sind Nachahmungen von Produkten der FIFA, ihrer Sponsoren und sonstigen Partner wie beispielsweise Imitate der WM-Trikots mit entsprechenden Aufdrucken. Hüten Sie sich sicherheitshalber auch vor Produkten mit der Aufschrift „Frauen WM 2011“ oder der Veranstaltung einer „Frauen WM 2011“-Party sowie eines „Fan Festes“ – wenn Sie nicht gerade eine gut gefüllte „Kriegskasse“ haben.
Mit Namen oder Portraits der Nationalspielerinnen darf nur dann geworben werden, wenn sie zustimmen. Außerdem dürfen nur die offiziellen WM-Sponsoren Eintrittskarten für die Spiele der Fußball-WM zu werblichen Zwecken, etwa als Preis bei Gewinnspielen, nutzen.
Tipps:
Erlaubt ist unter der Angabe „Frauen WM 2011“ auf den Anlass des Angebots hinzuweisen. Auch die Aussagen „Unser Angebot zur Frauen WM 2011“ oder „Während der Weltmeisterschaft gibt es…im Angebot“ sind nicht zu beanstanden.
Eine nur emotionale Anlehnung an die Veranstaltung, also ein Bezug zum Thema Fußball ohne Erwähnung der Weltmeisterschaft ist ebenfalls möglich. Beispiele hierfür sind: „Tor für Deutschland!“, „Deutschland vor, noch ein Tor!“, „Mädels, wir stehen hinter Euch!“ oder „Unsere Mannschaft ins Finale!“. In diesem Zusammenhang können neutral gehaltene Fußbälle oder andere fußballtypische Accessoires verwendet werden.








