(openPR) Bensheim, Juni 2011 Nachdem viele Bürger einen Haufen Geld und viel Vertrauen zu ihrem Bankberater verloren haben, will die Bundesregierung durch erhöhte Anforderungen an den Berater, die Qualität der Finanzberatung erhöhen. Dies ist auch dringend nötig, ist doch der Einzelne aufgerufen immer mehr selbst für seine Altersvorsorge zu tun. Kommen diese Bemühungen dann durch falsche Beratung nicht voran, trifft es nicht nur den Einzelnen, sondern häufig auch den Sozialstaat und damit Alle. Berater sollen zukünftig nur noch dann eine Erlaubnis zur Beratung erhalten wenn sie neben geordneten Vermögensverhältnissen, eine Vermögensschadenhaftpflicht, einen guten Leumund und ihre Sachkunde nachweisen können. Dieser Vorstoß wird von vielen in der Branche unterstützt, hofft man doch sich so der schwarzen Schafe entledigen zu können. Diese beschädigen schließlich auch den Ruf derer, die sich um ihre Kunden sehr bemühen. Unverständlich erscheint es daher das der Ruf nach einer „Alten Hase Regelung“ immer lauter wird. Hierbei soll es langgedienten Beratern möglich sein die Sachkunde nicht nachweisen zu müssen. Das ist eigentlich unlogisch, sollte es doch gerade diesen leicht fallen ihre Sachkunde unter Beweis zu stellen. Das es vielen nebenberuflich Tätigen zu viel Aufwand ist, kann man verstehen. Aber die haben dann auch nichts am Geld der Kunden zu suchen. Selbst die regelmäßige Weiterbildung wird für diese sogenannten Berater nicht selbstverständlich sein. Der Kunde sollte sich vor einem Gespräch einige Fragen stellen: Welche Qualifikation hat mein Berater? Wer bezahlt ihn? Provisions- oder Honorarberater? Gibt es im Freundeskreis oder im Internet positives von ihm zu hören? Nimmt er sich Zeit, oder hat er die Lösung schon nach wenigen Minuten griffbereit?




