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BFH-Urteil: Steuerfreiheit für Sachlohn in Form von Gutscheinen

Bild: BFH-Urteil: Steuerfreiheit für Sachlohn in Form von Gutscheinen
Edenred - Wir motivieren Menschen
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(openPR) Ticket Compliments® Shopping Card als einzige Multipartner-Gutscheinkarte ab sofort im Personal-management als Sachlohn steuerfrei einsetzbar


München, den 30. Mai 2011 – Mit Veröffentlichung der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Gutscheinen im Bundessteuerblatt (BStBl 2011 II S. 383 bis 391) können Unternehmen in ganz Deutschland ihren Mitarbeitern Sachlohn in Form von Gutscheinen steuerfrei gewähren. Die Steuerfreiheit gilt innerhalb der monatlichen 44€ Freigrenze oder bis zu 40€ für Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen Anlass. Die Rechtsprechung betrifft auch die Ticket Compliments® Shopping Card von Edenred, die erste Multipartner-Gutscheinkarte in Deutschland. Die Shopping Card wird bereits von einigen deutschen Unternehmen wie z.B. Fraport, E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, LBS Bayern und RICOH zur Mitarbeiterincentivierung und -motivation eingesetzt.



Änderungen durch die Rechtsprechung

Die Übernahme der BFH-Rechtsprechung durch Bund und Länder bietet den Unternehmen nun deutschlandweit mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Mitarbeiterbindung und Motivation durch Gutscheine. Diese durften in der Vergangenheit nur steuerfrei an Mitarbeiter ausgegeben werden, wenn darauf eine konkrete Leistung angegeben wurde und auf dem Gutschein kein Eurobetrag oder Höchstbetrag ausgewiesen war. Nun können Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachlohn durch Gutscheine innerhalb der 44 € Freigrenze oder bis zu 40 € als Aufmerksamkeit steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die Rechtsprechung betrifft auch die Ticket Compliments® Shopping Card von Edenred. Die Shopping Card kann monatlich im Rahmen der 44 € Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) für die regelmäßige Motivation und Belohnung von Mitarbeitern z. B. innerhalb des Ideenmanagements, für Firmenjubiläen, als außergewöhnliche Belohnung, zum Umzug in ein neues Firmengebäude oder als Weihnachtsgeschenk ausgegeben werden. Weiterhin kann die Karte bis zu 40 € als Aufmerksamkeit (R19.6, Abs. 1 LStR) zu besonderen persönlichen Anlässen wie z. B. der Geburt eines Kindes, Geburtstagen, einem Mitarbeiterjubiläum oder für eine Hochzeit eingesetzt werden.

Innovative Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und -bindung

Durch die Einstufung von Gutscheinen bis zu einem Wert von 44 € bzw. 40 € als Sachlohn wird die Ticket Compliments® Shopping Card als Maßnahme zur Mitarbeitermotivation und -bindung für Personalabteilungen und den Vertrieb noch attraktiver. Ein großer Vorteil der Shopping Card für Unternehmen in Bezug auf Mitarbeiterbindung ist, dass die Karte im individuellen Design (CI) gestaltet werden kann. Dies steigert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen nachhaltig. Edenred übernimmt die gesamte Abwicklung von der Kartenproduktion bis zur Auslieferung. Dies spart Unternehmen den administrativen internen Aufwand gegenüber der herkömmlichen Gutscheinverwaltung.

Auch die Mitarbeiter profitieren, denn sie haben die Freiheit zu entscheiden, bei welchem Akzeptanzpartner, wie z. B. Media Markt, Hornbach, IKEA, ESPRIT, Karstadt, Sport Scheck, Amazon, Christ, sie die Karte einsetzen möchten. Die Ticket Compliments® Shopping Card hat einen festen Platz im Geldbeutel und erinnert dauerhaft und positiv an den Arbeitgeber.

„Mit der Shopping Card setzen Unternehmen immer auf die richtige Karte. Die aktuelle Rechtsprechung macht die Ticket Compliments® Shopping Card noch attraktiver für Unternehmen und Mitarbeiter und sie wird sich als innovative Maßnahme zur Mitarbeitermotivation und –bindung weiter auf dem deutschen Markt etablieren“, so Christian Aubry, Geschäftsführer Edenred Deutschland GmbH.

Weitere Informationen zur Ticket Compliments® Shopping Card finden Sie unter: http://www.ticket-compliments.de/steuerfrei-motivieren

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