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Gesetzesentwurf GWS/Glücksspieländerungsstaatsvertrag

30.05.201109:50 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Bild: Gesetzesentwurf GWS/Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Foto: complize/Photocase
Foto: complize/Photocase

(openPR) Diskussion um die Neuregelung von Glücksspielangeboten

Endlich eine Gleichbehandlung von Online- und Offlinevertrieb? Eine Aufhebung des Onlinewerbeverbotes? Die Nutzung von Netzsperren gegen illegale Angebote? Welche Neuerungen erwartet die Onlinebranche durch den geänderten Glücksspielstaatsvertrag? Der erste Entwurf von der Ministerpräsidentenkonferenz liegt seit April 2011 zur Kommentierung vor. Im Mai reagierte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) mit einer Stellungnahme. Dadurch dürften die Verhandlungen nun in Bewegung kommen. Denn dem BVDW gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug.



Der Glücksspielstaatsvertrag, der seit dem 01. Januar 2008 zwischen allen deutschen Bundesländern besteht, gibt die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen vor. Ziel des Vertrages sind der Jugend- und Spielerschutz. Dafür wurde das Glücksspielangebot begrenzt und in geordnete Bahnen gelenkt, Betrug sollte bekämpft werden. Doch da dieses Ziel bislang nicht wie gewünscht erreicht wurde, steht der Vertrag nun auf dem Prüfstand.

Diskussionen um den aktuellen Änderungsentwurf
Am 14. April 2011 stellte die Ministerpräsidentenkonferenz einen Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zur Kommentierung. Darin gibt es zahlreiche Ergänzungen, die sowohl den Offline- als auch den Onlinebetrieb betreffen. Nach einer Stellungnahme des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. am 06. Mai 2011 dürfte nun Bewegung in die Verhandlungen rund um die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages kommen. Denn dem BVDW gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug.

Schutz als gemeinsames Ziel
Allen gemeinsam ist der Wunsch, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und der Nutzung von Glücksspielangeboten in geregelte Bahnen zu verhelfen. Doch die Vorgehensweise ist sehr unterschiedlich: Während der Entwurf vom 14. April 2011 weiterhin ein Onlineverbot von Glücksspielangeboten – allerdings mit Erlaubnisvorbehalt – vorsieht, plädiert der BVDW für die generelle Zulässigkeit des Onlinevertriebs und der Onlinevermittlung von Glücksspielangeboten.

Legalisierung von Glücksspielangeboten?
Der BVDW sieht den Vorteil eines geregelten und legalen Offline- und Online-Angebotes darin, dem Nutzer höhere Schutzstandards anbieten zu können. Das leuchtet ein, bedenkt man, dass die Bekämpfung von illegalen Angeboten bisher wenig erfolgreich war. Auch den Einsatz von Internetsperren hält der BVDW für keine geeignete Lösung, da dieser massive Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte in keiner angemessenen Verhältnismäßigkeit stehe. Durch die Legalisierung ist es, laut BVDW, jedoch möglich, klare Richtlinien einzuführen: „Gerade von in Deutschland angesiedelten Unternehmen können solche Standards gesetzlich verlangt und realisiert werden. Damit würde den Nutzern wie den kommerziellen Anbietern ein legaler Markt ermöglicht.“ (Quelle: Stellungnahme des BVDW zum Entwurf des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags, S. 4)

Aufhebung des Onlinewerbeverbotes?
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt an dem Entwurf von der Ministerpräsidentenkonferenz ist für den BVDW die fortdauernde Ungleichbehandlung von Offline- und Onlineangeboten. In seiner Stellungnahme setzt sich der BVDW für die zeitgemäße Gleichbehandlung ein und verlangt keine weitere Benachteiligung des Vertriebs und der Vermittlung von Glücksspielangeboten im Internet. Auch das damit zusammenhängende im Entwurf weiterhin formulierte Onlinewerbeverbot, das nur ein paar Ausnahmen hätte, sei laut BVDW novellierungsbedürftig. „Werbeverbote, die medien-sektoral ausgesprochen werden, sind aber weder sachlich, noch zielführend oder zeitgemäß. Vielmehr sehen wir hier eine Verletzung des Gleichheitsgebotes, da diese Ungleichbehandlung von Onlinewerbeformen gegenüber anderen eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt.“ (Quelle: Stellungnahme des BVDW zum Entwurf des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags, S. 3)

Was bedeutet das für die Onlinebranche?
Sollten sich die Bundesländer für den neuen Entwurf von der Ministerpräsidentenkonferenz aussprechen, ist es wichtig für Online-Anbieter zu wissen, wie sie eine Erlaubniserteilung für die Onlinevermittlung und den Onlinevertrieb von Glücksspielangeboten bekommen können. Dafür werden sie sich genau informieren müssen, denn der Gesetzesentwurf gibt wenig Klarheit. Darüber hinaus haben Online-Anbieter keine andere Möglichkeit, als immer wieder Genehmigungen einzuholen und sich genau über die Rechtslage zu informieren, wenn sie nicht gegen Bestimmungen verstoßen wollen. Sollten einige Forderungen des BVDW Gehör bekommen und in den geänderten Vertrag aufgenommen werden, stehen Online-Anbieter dagegen vor einer Vielzahl ganz neuer Möglichkeiten rund um Onlineangebote und Onlinewerbung.

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