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Steuertipps vom Profi: PKW-Kosten optimal ansetzen

14.07.200510:59 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Wöchentlicher Newsletter der Steuerberatung Dr. Stölzel informiert über Spar-Potenziale

Mit ihrer benutzerfreundlichen Online-Buchhaltung www.der-online-steuerberater.de hat sich die Steuerberatung Dr. Norbert Stölzel vor allem auf die Bedürfnisse von Existenzgründern und kleineren Selbständigen spezialisiert. Daneben steht der Königsbrunner Steuerspezialist Unternehmen mit fundierten Expertentipps zur Seite und hilft ihnen, Steuerspar-Potenziale voll auszuschöpfen. Über einen kostenlosen Newsletter, der auf der Homepage abonniert werden kann, informiert das Team von Dr. Stölzel Woche für Woche über aktuelle steuerrechtliche Änderungen und gibt wertvolle Ratschläge zum Thema Steuern. Mit dem elektronischen Ratgeber sind Unternehmen damit stets zeitnah auf dem aktuellen Rechtsstand und sparen sich mühsame Recherchen. Zudem bietet der Newsletter kompetente Hilfestellung bei steuerrelevanten Fragen im Betriebsalltag. Etwa bei den PKW-Betriebskosten: „Einnahme-Überschussrechner können ihren PKW bei einer über zehnprozentigen betrieblichen Nutzung dem Betriebsvermögen zuordnen. Wird der Eigenverbrauch über die Ein-Prozent-Regelung pauschal besteuert, so ist bei entsprechend geringer geschäftlicher Nutzung ein Großteil der Privatfahrten einkommenssteuerwirksam abzugsfähig“, erklärt Steuerberater Dr. Norbert Stölzel einen möglichen Ansatz. Die Optimierungsmöglichkeit eignet sich besonders für Unternehmen mit einer größeren Fahrzeugflotte, die ihr betrieblich selten genutztes Dritt- oder Viertfahrzeug über das beschriebene Modell versteuern. Laut Dr. Stölzel ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass der Staat vorhat, dieses ,Steuerschlupfloch’ im nächsten Jahr zu schließen. „Dieser Schritt ist mit Sicherheit zu erwarten. Insofern ist Eile geboten“, gibt Dr. Stölzel zu bedenken.



Sparpotenzial ist nicht nur bei der Einkommen-, sondern auch bei der Umsatzsteuer vorhanden. „Hier ergibt sich ein ähnliches Bild: Bei einer über zehnprozentigen betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs kann die volle Vorsteuer aus den PKW-Kosten inklusive Vorsteuer aus dem Autokauf gezogen werden“, so Dr. Stölzel. Allerdings muss in diesem Fall ein Eigenanteil umsatzversteuert werden, der aber nach einem BMF-Schreiben geschätzt mit minimal 50 Prozent angesetzt werden kann. „Damit hat der Unternehmer bei einer nur geringen betrieblichen Nutzung von knapp über zehn Prozent mindestens 50 Prozent Vorsteuern aus den PKW-Kosten sicher. Aus den Ansatzmöglichkeiten ergibt sich, dass jeder PKW, der nachweislich zu mehr als zehn Prozent geschäftlich genutzt wird, in das Betriebsvermögen eingelegt werden sollte, da sich für das Unternehmen daraus Steuervorteile ergeben“, resümiert Dr. Stölzel. Unternehmen, die sich die Steuervorteile sichern wollen, empfiehlt die Steuerberatung Dr. Stölzel, die Einlage des PKW in das Betriebsvermögen möglichst bald vorzunehmen. „Und das nicht nur aufgrund der absehbaren steuerrechtlichen Änderungen. Sondern auch weil die Einlagehandlung zeitnah in der Buchhaltung nachvollzogen werden muss“, so Dr. Stölzel.

Bildmaterial zu dieser Presseinformation steht unter www.press-n-relations.de zum Download bereit.

Bildunterschrift: Dr. Norbert Stölzel

Weitere Informationen:
Dr. Norbert Stölzel Steuerberatung
Gotenstr. 4 - 86343 Königsbrunn
Tel.: 08231 / 9655-0 - Fax: 08231 / 9655-96
E-Mail
www.der-online-steuerberater.de

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