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BfS genehmigt vier Zwischenlager an Atomkraftwerken

28.04.200422:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ende der CASTOR-Transporte zur Wiederaufarbeitung und in die zentralen Zwischenlager absehbar

22. September 2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute den Betreibern der Atomkraftwerke Biblis (RWE Power AG / RWE Rheinbraun AG), Neckarwestheim (Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GmbH), Isar/Ohu (E.ON Kernkraft GmbH/E.ON Bayern AG) und Esenshamm / Unterweser (E.ON Kernkraft GmbH) Genehmigungen für die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern am jeweiligen Kraftwerks-Standort erteilt.



Das BfS sieht mit diesen Bescheiden einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nachdem von insgesamt zwölf gestellten Anträgen nun sieben genehmigt sind, ist das Ende der CASTOR-Transporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield sowie von den Kraftwerken in die zentralen Zwischenlager Gorleben und Ahaus absehbar. Die Prüfung der ausstehenden Anträge wird das BfS in den nächsten Monaten abschließen.

Mit der heutigen Entscheidung hat das BfS die Voraussetzung für den Bau von Zwischenlager-Kapazitäten geschaffen, die benötigt werden, wenn ab Juli 2005 die Transporte zur Wiederaufarbeitung enden.

Die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente in Lagerhallen aus Stahlbeton bzw. in Neckarwestheim in Lagertunneln ist auf maximal 40 Jahre befristet. Spätestens dann sollen sie in ein Endlager in tiefen geologischen Schichten verbracht werden.

Das BfS ist nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung der Standorte, der Konzeption der Standort-Zwischenlager sowie der Maßnahmen gegen mögliche Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hinreichende Vorsorge getroffen und der Strahlenschutz für die Bevölkerung und das Personal gewährleistet ist. Die Antragsteller haben nachgewiesen, dass alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt wurden.

Die Untersuchung des Szenarios eines gewollt herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf ein Zwischenlager hat ergeben, dass dieses Ereignis auch bei ungünstigen Annahmen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung erheblicher Mengen radioaktiver Stoffe führen würde. Sowohl im Normalbetrieb wie auch bei sonstigen Einwirkungen wird der sichere Einschluss des radioaktiven Inventars ohnehin vor allem durch die technische Struktur der Behälter gewährleistet.

Vorsorgend wurden weitere Optimierungen bei Reparaturen eingeplant, falls diese notwendig würden, sowie zusätzlich mechanische Verstärkungen der Baustruktur in Neckarwestheim und die Reduzierung der bei einem möglichen Brand vorhandenen Kerosinmenge durch Abflussvorrichtungen in Biblis und Ohu/Isar.

Die Antragsunterlagen hatten 2001 für jeweils zwei Monate ausgelegen. Die insgesamt 72 000 Einwendungen wurden vor Ort an zusammen 17 Tagen mündlich erörtert und im Antragsverfahren alle behandelt. Für die süddeutschen Zwischenlager-Verfahren fand eine gesonderte Anhörung zur Erörterung der Einwendungen aus Österreich statt.

Die Zwischenlagerung soll für alle vier Standorte in insgesamt bis zu 518 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/19 bzw. V/52 erfolgen. Die zunächst beantragte Schwermetallmasse von 6 400 Tonnen war im Lauf des Verfahrens um über 17% reduziert worden.

Die atomrechtlichen Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager werden in Kürze an den Standorten und beim BfS in Salzgitter zur Einsicht ausgelegt und auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de ) veröffentlicht werden.

Gegen die Genehmigungen können Einwenderinnen und Einwender innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

 

Bundesamt für Strahlenschutz

Postfach 100149

38201 Salzgitter

Tel. 01888/333-1130

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