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Pflichtverteidigung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

29.04.201109:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Vorsitzende Richter im Hauptverfahren bestellt auf Antrag oder von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, wenn "wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint" (§140 StPO).
Im Verfahren gegen den Verf. wegen "Missbrauchs von Titeln" hat das Schöffengericht beim Amtsgericht Dorsten nun mit diesem Vorwand eine "Pflichtverteidigung" gegen den Verf. beschlossen.



Begriffsverwirrung
Die einzige "Schwierigkeit" im Verfahren betrifft allerdings nicht die "Sach- oder Rechtslage", sondern die Bereitschaft, zwingende Konsequenzen zu ziehen. Konkret: Man muss bereit sein zuzugeben, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) *nicht* die katholische Kirche ist: "Der bislang letzte Papst war Pius XII." ("Sedisvakantismus"). Die V2-Gruppe ist eine "neue Kirche", die "Konzilskirche", d.h. eine Antikirche, die als solche nicht die Wesensmerkmale der Kirche Christi aufweist (einig, heilig, katholisch und apostolisch). Dies ist für jedermann überall sofort nachprüfbar, an der Liturgie, an der Lehrverkündigung usw. usf.

Behauptung
Der behauptete "Titelmissbrauch" soll darin bestehen, dass der Verf. sich *unbefugt* als römisch-katholischer Priester bezeichnet. Aber der Verf. a) ist kein Mitglied der V2-Gruppe (Austrittserklärung beim AG Dorsten 1996), b) spendet V2-Mitgliedern keine Sakramente (s. z.B. seinen Hinweistext während der öffentlichen Messzelebrationen in Herne i.J. 2003), c) hat nie eine "Priesterweihe" der V2-Gruppe empfangen, d) hat diese auch nie behauptet, e) weist immer nachdrücklich auf die Ungültigkeit der V2-"Bischofsweihen" hin und v.a.: f) hat sein gesamtes, über fünfzehnjähriges priesterliches Wirken eingesetzt für die Bekanntmachung des - allgemein totgeschwiegenen - Sedisvakantismus.
Die BRD will deshalb den Verf. rein gewaltsam zur wenigstens Duldung der Irrlehre zwingen, dass eine antichristliche Gruppe die katholische Kirche sei. Eine inhaltliche Auseinandersetzung findet dabei nicht statt, ganz im Gegenteil: Die BRD versuchte - allerdings mit gegenteiligem Resultat -, den Verf. wegen des Sedisvakantismus für geisteskrank erklären zu lassen.

Richtigstellung
Die Sach- und Rechtslage ist also vollkommen eindeutig:
a) "Das heutige 'Rom' lehrt eine völlig andere Religion als das Rom von Petrus dem Ersten bis zu Pius dem Letzten. Die einzig mögliche Konsequenz für alle denkfähigen, einsichtigen, glaubenstreuen und überlieferungssinnigen Katholiken ist der Austritt aus der vorgeblichen 'römisch-katholischen Kirche'. Der 'Sedisvakantismus' ist keine Sekte, keine neue Religion, sondern bloß eine Kurzformel für die Situation, wie sie sich einem intelligenten, urteilsfähigen Katholiken, der den Mut hat, die Realitäten wahrzunehmen, unvermeidbar darstellt. Dies sollten wir immer wieder unseren Gegnern klarmachen" (Gerd-Klaus Kaltenbrunner). S. ferner englische Texte zum "sedevacantism" z.B. von Rama P. Coomaraswamy, Mark A. Pivarunas und Anthony Cekada.
b) Eine Widerlegung der sedisvakantistischen Argumente wurde nie geleistet. Ganz im Gegenteil: Bisweilen wurden von V2-Anhängern irgendwelche offensichtlichen Pseudo-Argumente "widerlegt", und diese "Widerlegungen" wurden dann als Widerlegungen des Sedisvakantismus ausgegeben.

Bezeugung
Es besteht somit gar keine Möglichkeit, gegen den Verf. überhaupt gerichtlich vorzugehen, weil eben bekanntlich bewiesenermaßen gar keine Straftat vorliegt. Die "Pflichtverteidigung" ist nur ein weiterer Beitrag zu Kostenexplosion, um dem Verf. möglichst schwer zu schaden.
Bei der Hauptverhandlung wird der unbedingte Wille zur Ungerechtigkeit, konkret zur Christenverfolgung und Kirchenzerstörung der BRD besonders deutlich werden. Der Verf. bittet deshalb um möglichst viele Freiwillige, die in der Hauptverhandlung Zeugen werden und dann vor der Welt bezeugen, dass die BRD hier in schlimmster Weise das absolut unverzichtbare Menschenrecht auf Bekenntnis der wahren Religion unterdrückt.
Termin: Donnerstag, 26.05.2011, 10.00 Uhr; AG Dorsten, Saal 105.

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