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Was tun gegen die Altanschließer-Regelung?

(openPR) Handwerkskammer bietet Informationen für Betroffene

Die Cottbuser Stadtverwaltung will Altanschließer nachträglich zur Kasse bitten. Bis Jahresende soll an alle Grundstückseigentümer, die noch nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz bezahlt haben, ein Beitragsbescheid zugestellt werden. Dies belastet auch Cottbuser Handwerksbetriebe. Aber was können Betroffene im Fall eines Bescheides tun? Die Handwerkskammer Cottbus bietet kommenden Dienstag eine Informationsveranstaltung zum Thema Altanschließer. Medienvertreter sind herzlich eingeladen.

Termin:
3. Mai, 17.30 Uhr
Meistersaal der Handwerkskammer,
Altmarkt 17, 03046 Cottbus

Insgesamt sollen noch rund 9.100 Grundstückseigentümer bezahlen. Aber was bedeutet es, wenn ein Unternehmer eine Anhörung oder einen Bescheid erhalten hat? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, sich gegen die Altanschließer-Regelung zu wehren?

Diese und weitere Fragen beantworten Richard Schenker und Rechtsanwalt Peter Albert vom Haus- und Grundeigentümerverein Cottbus und Umgebung e.V. Insbesondere soll es um Widersprüche und Stellungnahmen sowie um die rechtlichen Hintergründe gehen.

Anmeldungen nimmt entgegen:

Kundenzentrum der Handwerkskammer Cottbus

Telefon: 0355 7835-444
Telefax: Fax 0355 7835-280

E-Mail: E-Mail

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