(openPR) Frühjahrsputz im Kleiderschrank und wohin mit den aussortierten Sachen? Natürlich zu eBay! Und dann? Abmahnung erhalten!
Der Sachverhalt ist aktuell, aber kein Einzelfall - ähnliche Vorkommnisse gibt es viele. Im Internet wimmelt es von Meldungen, Hinweisen und Fragen zu Abmahnungen. Und es ist kein Ende abzusehen. Im Gegenteil: Es ist immer wieder erstaunlich, wie blauäugig private Verkäufer an ihre eBay-Auktionen herangehen.
Da will SIE modisch immer auf dem neuesten Stand sein und ER stellt fest, dass seine DVD- und CD-Sammlung nicht mehr in jeder Hinsicht seinem Geschmack entspricht. Sie hat einen eBay-Account und alles, was beide nicht mehr brauchen, kommt unter den Hammer. In wenigen Monaten sind 100 Bewertungen als Verkäufer erreicht und sie ist stolz, denn alle sind positiv. Es fällt nicht ins Gewicht, dass vor kurzem mal ein Käufer nicht gezahlt hat, denn das passiert ja immer wieder mal. Aber kurz darauf kommt Post vom Anwalt und die stolze eBay-Verkäuferin fällt aus allen Wolken. Sie hat doch privat verkauft! Wieso soll sie jetzt plötzlich gewerbliche Verkäuferin sein? Warum eine Abmahnung? Warum soll sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und auch noch Schadensersatz und Anwaltskosten bezahlen?
Und es kommt noch schlimmer! Eine gerade erst begonnene Auktion wird von eBay beendet. Ein weiterer Brief - ein anderer Anwalt. Das angebotene FC-Bayern Trikot soll eine Fälschung sein. Durch das Angebot zum Kauf habe sie Markenrechte verletzt - eine weitere Unterlassungserklärung ist fällig.
Was nun?
Abmahnungen sollten grundsätzlich auf keinen Fall einfach ignoriert werden, denn dann würde ein Gerichtsverfahren drohen, das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Wegen des erheblichen Risikos, das eine Unterschrift unter vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärungen mit sich bringen würde, ist es auch nicht empfehlenswert, diese ohne vorherige Änderung abzugeben.
Im Internet sind verschiedene Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zu finden, die jedoch nicht immer einer rechtlichen Überprüfung standhalten und evtl. von dem Abmahner oder seinem Anwalt zurückgewiesen werden. In diesem Fall droht trotz Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung ebenfalls ein Gerichtsverfahren.
Im vorliegenden Sachverhalt waren Abmahnungen aus zwei verschiedenen Gründen ausgesprochen worden: Zum einen wegen eines Wettbewerbsverstoßes und zum anderen wegen einer Markenrechtsverletzung.
Ersteres häuft sich bei eBay. Und nicht immer liegen wirkliche Rechtsverletzungen vor. Nicht selten erfolgt aufgrund einer bestimmten Anzahl von Verkäufen ein Kauf nur zum Schein, um die Adresse des Verkäufers in Erfahrung zu bringen und diesen schließlich abzumahnen. Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist umfangreich und vom Einzelfall abhängig. Eindeutige Zahlen, ab wann ein Verkäufer als gewerblicher Verkäufer einzustufen ist, liegen nicht vor. Ein privater Verkäufer, der in wenigen Monaten eine Vielzahl von Artikeln bei eBay eingestellt hat, sollte sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
Noch problematischer ist das FC Bayern Trikot. Natürlich ist es im Zweifelsfall am besten, den geschützten Markennamen gar nicht erst zu verwenden. Aber das ist auch realitätsfern, denn wer geht schon davon aus, dass das Geschenk einer ehemaligen Freundin vor Jahren vielleicht doch kein Original ist?
Da Markenrechtsverletzungen oftmals ein erheblicher Streitwert zugrunde gelegt wird, die Materie kompliziert und die Rechtsprechung auf diesem Gebiet umfangreich ist, sollte bei derartigen Abmahnungen schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Gerade im Bereich des Markenrechts stellt sich u.U. die Frage, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, wie diese im Einzelfall zu bewerten ist.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwältin Frauke Andresen veröffentlicht.
Weitere Hinweise zum Thema Abmahnungen finden Sie auf der Website der Kanzlei Andresen unter http://www.anwalt-buchloe-steuer-abmahnung.de/











