(openPR) Viele Tipps, Abbildungen und Beispiele zum deutschen Geschmacksmuster, eingetragenen und nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmuster, ergänzt um das Markenrecht, Gemeinschaftsmarkenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
„Hässlichkeit verkauft sich schlecht" war der Titel eines im Jahr 1953 erschienen Buches von Raymond Loewy. Was gefällt, verkauft sich besser. Ansprechende und neuartige Dessins sind gerade bei Textilien und Bekleidungen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Wo gutes Design den Umsatz steigert, bleibt das Plagiat nicht lange fern. Kopieren ist eben viel billiger als selbst entwickeln und so wird die Kopie schnell zum entscheidenden Wettbewerbsnachteil für den Entwerfer. Wie also können textile Muster und Modelle gegen Nachahmungen geschützt und verteidigt werden?
Die SEIFRIED IP Rechtsanwälte in Frankfurt am Main haben einen kostenlosen Ratgeber zum deutschen und europäischen Designrecht veröffentlicht, der diese und andere Fragen beantwortet. „Textile Designs schützen und verteidigen" enthält Grundsätze des deutschen und europäischen Designrechts und beantwortet unter anderem folgende Fragen:
• Wie entsteht das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und wie unterscheidet es sich konkret von dem eingetragenen deutschen Geschmacksmuster und dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster?
• Wie ähnlich müssen sich Muster sein, um als Plagiate zu gelten?
• Gibt es urheberrechtlichen Schutz für textile Designs?
• Können Designs auch als Marken angemeldet werden?
• Was bedeutet "erlangte Unterscheidungskraft/acquired destinctiveness" bei Gemeinschaftsmarken?
Zahlreiche farbige Abbildungen ergänzen die Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung.
Autor: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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