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Smart Grids

28.03.201110:19 UhrIT, New Media & Software
Bild: Smart Grids
Arbeiskreis EDV & Recht e.V.
Arbeiskreis EDV & Recht e.V.

(openPR) Die – nicht zuletzt durch die Ereignisse in Japan forcierte - Diskussion um einen Ausstieg aus der Atomenergie führt sehr schnell zu einer Diskussion alternativer Energieträger, deren Effizienz und Klimaverträglichkeit. Es scheint Einigkeit zu bestehen, dass die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen aufgrund sich ändernder Klimabedingungen einerseits und technisch ungelöster Probleme andererseits (z.B. der CO2-Bindung) langfristig nicht Erfolg versprechend ist. Gesucht wird nach Lösungen, welche Energie nicht lediglich emissionsreduziert, sondern auch vor allem bedarfsgerecht – also in der dem aktuellen Verbrauch entsprechenden Menge - bereitstellen. Eine solche Lastregelung ist mit der derzeit eher monolitischen Struktur und der Technik der Energieerzeuger nicht möglich.



Abhilfe können so genannte "SmartGrids", also intelligent vernetzte, kleinere Stromerzeugungseinheiten darstellen, welche im Netz verteilt (zum Beispiel in Eigenheimen oder Gewerbebetrieben) bedarfsgerecht Energie bereitstellen können. Dieses Konzept ist in mehrfacher Hinsicht revolutionär. Einerseits führt es im eher geschlossenen Markt der Energieerzeuger zu einer Öffnung für eine Vielzahl kleinerer Anbieter und freien Kooperationen. Der bisherige Kunde der Energieerzeuger findet sich sowohl auf der Seite der Abnehmer wie auf der Seite der Anbieter wieder.

Andererseits erfordert die bedarfsgerechte Bereitstellung von Energie natürlich eine Messung des aktuellen Bedarfs. Technisch gesehen könnte beispielsweise jedes Haushaltsgerät seinen aktuellen und ggf. seinen projektierten Bedarf dem Netz mitteilen. Die damit einhergehende datenschutzrechtliche Problemstellung ist – angesichts der technischen Beschaffenheit der "SmartGrids" - nicht mit den bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erledigen. Hier ergibt sich ein umfassender Regelungsbedarf.
Wir möchten einen Überblick über den aktuellen technischen Stand von SmartGrids und die durch ihren Einsatz enstehenden Problemstellungen geben. Herr Dipl.-Inf. Klaus Hansemann wird hierzu als IT-Sachverständiger einen Überblick über den aktuellen technischen Stand geben, Frau Ass. iur. Eva Weis wird den aktuellen Forschungsstand in juristischer Hinsicht beleuchten.

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen, IT-Sicherheitsspezialisten und IT-Verantwortliche in Unternehmen. Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.

Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten:
Ass.iur. Eva Weis ist Projektmitarbeiterin in den Projekten MeRegio, MeRegio mobil und dem Deutsch-Französischen Flottentest am Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaften (ZAR) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Sie beschäftigt sich mit rechtlichen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Energierecht, Datenschutz, Beweis- und Eichrecht, rund um die Themen Smart Grid und Elektromobilität.

Dipl.-Inf. Klaus Hansemann ist von der IHK zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, insbesondere IT-Sicherheit und Datenschutz.

Datum:
Mittwoch, 06.04.2011, 18.00 Uhr – 20.00 Uhr.

Ort:
Kolpinghaus International, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln


Entgelt:
30,- € für Mitglieder 40,- € für Nicht-Mitglieder

Anmeldung:
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann formlos per Fax an die
Fax-Nr.: 02236 / 33 66 49 oder online unter www.edv-und-recht.de erfolgen.

Der Beitrag ist vor der Veranstaltung auf das Konto des Arbeitskreises EDV und Recht Köln e.V., Kontonr. 378 821 07 bei der Sparkasse KölnBonn, Bankleitzahl 370 501 98, zu überweisen.

Auf Wunsch werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

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