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ZVS / Hochschulstart: BVerwG billigt neues Studienplatzklage-Verfahren in Baden-Württemberg

25.03.201108:39 UhrGesundheit & Medizin
Bild: ZVS / Hochschulstart: BVerwG billigt neues Studienplatzklage-Verfahren in Baden-Württemberg
Studienplatzklage-Anwalt Dirk Naumann zu Grünberg
Studienplatzklage-Anwalt Dirk Naumann zu Grünberg

(openPR) Zusätzliche Chancen für gute Studienplatz-Bewerber im Wintersemester 2011/12 in Medizin und Zahnmedizin.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seinem Urteil vom 23.03.2011 neue Regeln für die Studienplatzklage in Baden-Württemberg gebilligt. Danach ist für die Universitäten Heidelberg, Ulm, Tübingen und Freiburg die Hochschulstart-Bewerbung im AdH-Verfahren erforderlich.

Da in Baden-Württemberg - abweichend von den meisten anderen Bundesländern - auch im Rahmen der Studienplatzklage die Abiturnote eine Rolle spielt (sog. Gerichts-NC), bieten sich hier besondere Chancen für Abiturienten mit guter Abitur-Durchschnittsnote.

Neue und wichtige Voraussetzung: Abiturienten müssen bereits ihre ZVS/Hochschulstart-Bewerbung auf die Studienplatzklage hin ausrichten.

Mit der strategischen ZVS/Hochschulstart-Bewerbung von Naumann zu Grünberg können Studienplatz-Bewerber ihre Chancen optimal nutzen und von dem neuen Urteil profitieren. Für das kommende Wintersemester 2011/12 sollten Abiturienten unbedingt ihre Studienplatzklage bereits parallel zur "regulären" Bewerbung planen, d.h. als

•Alt-Abiturient (Abi vor 2011): bis 31.05.
•Neu-Abiturient (Abi in 2011): bis 15.07.

Naumann zu Grünberg bietet umfangreiche Info-Blätter dazu kostenfrei an.

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