(openPR) „Mit seiner neuen Entscheidung zum Anlegerschutz setzt der BGH seine strenge Rechtsprechung konsequent fort“, so Eike Schultz, Rechtsanwalt in der Rostocker Wirtschaftskanzlei Dr. Kramp Rechtsanwälte. „Das Urteil eröffnet Verbrauchern neue Chancen, aus den betreffenden Anlagen herauszukommen“, bemerkt der im Bankrecht tätige Rechtsanwalt weiter.
In der heute getroffenen Entscheidung des BGH geht es um Geschäfte mit sogenannten Zinswetten. Das Kreditinstitut wurde wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Abschluss eines von ihr konstruierten „Zinssatz-Swap-Vertrages“ verurteilt. Geschädigte ist ein mittelständisches Unternehmen, welches sich gegen das Risiko steigender Zinsen absichern wollte. Dies ist insbesondere für auf Fremdkapital angewiesene Akteure durchaus sinnvoll. So kam es dann auch, dass sich neben Unternehmen vor allem Kommunen dieses Instrumentes bedienten. Doch anstatt eines Sicherungsgeschäftes wurden den Bankkunden ein laut BGH „hochkomplex strukturiertes und riskantes Produkt“ in Form eines sogenannten „CMS Spread Ladder Swap“ -Vertrages verkauft.
Für die Bank ist diese Wette jedoch nur dann günstig, wenn ihre Prognose zur Zinsentwicklung gerade nicht eintritt. Dabei entsteht ein Interessenkonflikt, da die Bank ja als Beraterin gleichzeitig die Interessen der Klägerin zu wahren hat. Vorliegend hat die Bank hat die Risikostruktur des Geschäftes jedoch bewusst zu Lasten der Anleger gestaltet. Dabei hat sie Ihre Beratungspflicht verletzt.
Laut BGH muss die Bank Kunden „verständlich und in nicht verharmlosender Art und Weise“ auf das Verlustrisiko hinweisen. Dieses als „theoretisch unbegrenzt“ zu bezeichnen, reiche daher nicht aus. „Die Risiken solcher Finanzprodukte sind nicht nur theoretisch. Sie können auch ganz praktisch ruinös sein. Der BGH wird dem gerecht und zeigt Realitätssinn“, so Rechtsanwalt Eike Schultz abschließend.








