(openPR) Firmen, die die caseTime-Zeiterfassungssoftware einsetzen, müssen sich um die gesetzliche Aufzeichnungspflicht nicht weiter kümmern!
Die caseTime Zeiterfassung ist ein webbasierendes Programm zur Zeiterfassung und auftragsbezogenen Leistungserfassung. Darüber hinaus werden Konten für Überstunden, Zeitausgleich, Urlaub, Krankenstand, Arztbesuche, etc. verwaltet.
Die Erfassung erfolgt mittels Touchscreen-Zeiterfassungsterminal, Webbrowser, Handy oder Handheld/PDA. Die Mitarbeiter identifizieren sich per RFID-Karte oder Schlüsselanhänger.
In Österreich müssen Unternehmen über die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter Aufzeichnungen führen.
Aufzeichnungspflicht besteht für alle Betriebe, auch für Kleinstbetriebe mit nur wenigen Mitarbeitern oder auch nur einem einzigen!
Alle Arbeitnehmer unterliegen dem Arbeitszeitgesetz, speziell auch solche, die
* fixe Arbeitszeiten,
* Mehr- oder Überstundenpauschale im Dienstvertrag vereinbart
* All-inclusive-Verträge haben
* teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind
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