(openPR) Viele Studenten sind zur Finanzierung ihres Studiums auf Nebenjobs angewiesen. Welche Rechte sie haben und was sie steuerlich beachten müssen, hat das Hochschulmagazin UNICUM in seiner März-Ausgabe zusammengetragen.
So klärt Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Dozent für Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht aus Köln, einen weit verbreiteten Irrtum auf: „Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Krankengeld, auch Minijobber.“ Was viele Minijobber ebenfalls nicht wissen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten mindestens vier Kalenderwochen Urlaub pro Jahr zu gewähren. Aber dürfen Studenten überhaupt etwas hinzuverdienen, zum Beispiel, wenn sie Bafög beziehen? „Ja!“, sagt Steuerberater Raimund Bartsch in UNICUM: „Bei Bezug von Bafög können 4.800 Euro brutto anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Ein Minijob ist somit bedenkenlos möglich.“
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