(openPR) Wiesbaden 23. Juni. Wie wir soeben aus dem Bundestag erfahren, hat heute eine außerordentliche Sitzung stattgefunden. Dabei wurde u.a. die Unternehmenssteuerreform diskutiert. Aufgrund unvereinbarer Differenzen zwischen Regierung und Opposition wurde diese vor gut einer Stunde für gescheitert erklärt.
Bereits Anfang der Woche hatte die Opposition gegenüber FINANZWELT zu verstehen gegeben, dass sie das Gesetzespaket nicht mittragen werde. Das jetzige Aus für die Unternehmenssteuerreform bedeutet auch ein Aus für den in der Branche viel diskutieren Paragrafen 15 b Einkommenssteuergesetz.
Nach Meinung von führenden Rechtsexperten besteht damit wieder Vertrauensschutz für die derzeit in der Platzierung befindlichen Fonds, die anderenfalls unter den Paragrafen 15 b EStG gefallen wären. Allerdings steht zu befürchten, so FINANZWELT vorliegenden Informationen, dass auch eine ggf. neue gewählte CDU/CSU/FDP-Regierung das Thema Steuerstundungsmodelle zum 1.11. bzw. 30.11. beenden wird.
Hierzu gäbe es bereits ein „großes Steuerpaket“...
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