(openPR) Die Hundehaftpflicht vom Versicherungsprofi pferd-versichert.de bietet allen Hundehaltern einen kompakten und zuverlässigen Versicherungsschutz.
Selbst wenn Hunde sehr gut erzogen worden sind, können immer wieder Unfälle und unvorhersehbare Schäden passieren. Erschreckt sich ein Tier, kann es über die Straße laufen und einen Autounfall mit Sach- und Personenschaden verursachen. Die Kosten dabei können schnell in die Höhe steigen. Als Tierhalter ist man in solchen Fällen vollumfänglich haftpflichtig - selbst wenn keine eigene Verschuldung festgestellt werden kann. Ausreden, dass das Tier doch nur erschreckt oder in Bedrängnis gebracht worden sei, gelten da nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist sehr deutlich: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Viele Landesregierungen haben in Deutschland mittlerweile reagiert und schreiben eine Hundehaftpflicht sogar zwingend vor, so beispielsweise in Berlin. pferd-versichert.de hat deshalb ein optimales Paket für alle Hundehalter zusammengestellt. Mit seiner günstigen Hundehaftpflicht von der Gothaer Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter versichert. Die Deckungssumme reicht bis zu 20 Millionen Euro. Viele verschiedene Zusatzleistungen, diverse Optionen und eine hohe Variabilität sprechen für die Hundehaftpflicht über pferd-versichert.de: Welpen des versicherten Hundes sind zum Beispiel in dieser Hundehaftpflicht bis zum 6. Monat kostenfrei mitversichert. Auch sind Schlittenhunderennen, der Besuch einer Hundeschule oder das Training auf dem Hundeplatz mitversichert.
http://www.pferd-versichert.de/hundeversicherung/hundehaftpflicht.html
Mit der Haftpflicht können versicherte Hunde selbst von Fremden Gassi geführt werden. Leinenzwang für den versicherten Hund besteht nicht. Die Hundehaftpflichtversicherung ist außerdem wie eine Art Rechtsschutzversicherung anzusehen: Wird ein Schaden gemeldet, prüft die Versicherung immer erst, ob ein Schadensfall zu Lasten des Versicherten tatsächlich gegeben ist. Ist das nicht der Fall, wehrt die Versicherung die Schadenansprüche gegen die Hundehalter ab.
Die Deckungssummen der Hundehaftpflicht können in Stufen frei gewählt werden. Die Summen liegen pauschal bei 5 Mio., 10 Mio. oder 20 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Laufzeiten der Hundeversicherung sind variabel wählbar. Kündbar ist die Hundehaftpflicht innerhalb der normalen Laufzeit, wenn z.B. der Hund verkauft wird oder stirbt.
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