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Countdown zur Prospektpflicht – Bei Nichtgenehmigung droht Vertriebsstopp

(openPR) Göttingen, 20. Juni 2005 – Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeiten der mezzaninen Finanzierung mit bankenunabhängigem Eigenkapital am außerbörslichen Kapitalmarkt. Mit Inkrafttreten der Änderung des Verkaufsprospektgesetzes am 1. Juli werden alle angebotenen Beteiligungen der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) un-terstellt. Bisher genehmigungsfreie Beteiligungen an kleinen und mittelständischen Unterneh-men in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen sowie Fonds für Immobilien, Schif-fe, Leasing- und Medienprojekte unterliegen damit künftig einer Prospekt- und Genehmigungs-pflicht. Für Emittenten, die bis dahin nicht über gesetzeskonforme und genehmigte Emissions-unterlagen verfügen, gilt ab dem 1. Juli ein Vertriebsstopp. Bei vielen Anbietern besteht noch immer großer Handlungsbedarf.



Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Verm-VerkProspVO) am 1. Juli 2005 dürfen auch wertpapierlose öffentliche Beteiligungsofferten nur noch nach vorheriger Prüfung und Freigabe durch die BaFin platziert werden gehen. Für alle genehmi-gungspflichtigen Angebote, die bis zum 1. Juli nicht von der BaFin genehmigt worden sind, ist der Vertrieb ab diesem Tag untersagt.

Die erweiterte Prospektpflicht ergibt sich aus dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) aus dem Jahr 2004, das Teil des 10-Punkte Planes der Bundesregierung zur Verbesserung des Anleger-schutzes ist. Die neue gesetzliche Regelung führt dazu, dass auch für den öffentlichen Vertrieb von KG- und GbR-Anteilen, stillen Beteiligungen sowie nichtwertpapierverbrieften Genussrechten ein Ver-kaufsprospekt erstellt und von der BaFin genehmigt werden muss. Im Rahmen des Genehmigungs-verfahrens prüft die BaFin formal die Vollständigkeit des Prospektes und registriert jedes Angebot. Mit dem Erfordernis einer ausführlichen Risikobelehrung an hervorgehobener Stelle und generell erhöh-ten Prospektanforderungen wird verstärkt gegen schwarze Schafe am Markt vorgegangen. Einer von vielen Fallstricken: Künftig müssen alle Emittenten unabhängig von ihrer Rechtsform grundsätzlich einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufstellen und prüfen lassen und in den Prospekt auf-nehmen.

Nach Angaben der BaFin wurden bei den bislang eingereichten Prospekten die sich aus der Verord-nung ergebenden neuen Regelungen vielfach kaum beachtet. Die meisten der bislang vorgelegten Prospekte sind nach dem bisher verbreiteten Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer („IDW S4") erstellt worden, der aber den Anforderungen der neuen Verordnung nicht genügt. Dies führt zu einer erheblichen Fehlerhaftigkeit der bis jetzt geprüften Emissionsprospekte. Um die erforderliche Geneh-migung von der BaFin zu erhalten, sind Nachbesserungen unumgänglich. Die Mangelhaftigkeit der Prospekte ist vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Verordnung bereits im Dezember vergan-genen Jahres erstaunlich, beweist aber zugleich, dass für die Erstellung eines fachgerechten Emissi-onsprospektes veränderte Spielregeln gelten, mit denen selbst langjährige Marktteilnehmer überfor-dert sind.

Für die betroffenen Anbieter und Vertriebe besteht gegenwärtig größter Handlungsbedarf, denn um nach dem 1. Juli mit dem Vertrieb fortzufahren, müssen sie ihre Verkaufsprospekte gesetzeskonform aktualisieren und genehmigen lassen. Bei Verstößen gegen diese Pflicht kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Viele Anbieter befinden sich bereits jetzt im Verzug, denn anders als bei Wertpapierprospekten gibt es im Bereich der Vermögensanlagen keine sog. Genehmigungsfiktion. So lange die BaFin dem Anbieter innerhalb einer Frist von 20 Werktagen nicht mitgeteilt hat, dass der Prospekt beanstandungsfrei ist, darf der Prospekt auch nicht verwendet werden. Um eine Untersa-gung des Angebotes durch die BaFin oder eine Haftung wegen falscher oder fehlerhafter Prospektan-gaben von vornherein auszuschließen und eine zeitliche Verzögerung beim Vertrieb durch das Ge-nehmigungsverfahren zu vermeiden, sollte jedes kapitalsuchende Unternehmen jetzt zeitnah auf pro-fessionelle Hilfe bei der Prospektierung zurückgreifen.

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