(openPR) In Frankreich wächst der Bedarf an internationalen Anwaltskanzleien mit der steigenden Anzahl ausländischer Unternehmen
Frankreich verzeichnet rund 24.000 niedergelassene ausländische Unternehmen und 30.000 französische Unternehmen, die im Ausland investieren. Um den unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen zu entsprechen, stellt der Standort Frankreich für spezialisierte Juristen einen erstklassigen Markt dar. Knapp die Hälfte der 100 weltweit bedeutendsten Wirtschaftsanwaltskanzleien verfügt bereits über eine Niederlassung in Paris. Dies ist insbesondere auf den Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer zurückzuführen, der sich seit 1923 in der französischen Hauptstadt befindet.
Nach einer aktuellen Studie des juristischen Fachmagazins und Brancheninformationsdienstes Juristes Associés beschäftigen diese Kanzleien etwa 7.000 Personen in Paris, darunter knapp 4.000 Anwälte. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt 140 Personen. Zu den meist amerikanischen Kanzleien in Paris zählen Reed Smith, Morgan Lewis, Orrick, K&L Gates, Nixon Peabody und Bryan Cave. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst neben Beratung und Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit französischer Gerichte fallen, auch die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Hierbei belegt Paris europaweit den ersten Rang. 2009 wurden bei der Internationalen Handelskammer knapp 900 neue Schiedsverfahren verhandelt.
David Appia, Vorsitzender der französischen Agentur für internationale Investitionen AFII, ergänzt: „Zahlreiche internationale Wirtschaftsanwaltskanzleien haben sich aufgrund der Nähe zur Internationalen Handelskammer und des Schiedsgerichtshofs in Paris niedergelassen. Die kürzlich stattgefundene Modernisierung des Schiedsgerichtswesens stärkt den Standort Paris umso mehr für internationale Wirtschaftsanwaltskanzleien.“
Das Schiedsverfahren stellt eine Alternative zu einem Gerichtsprozess dar, wenn über eine Handelsstreitigkeit zwischen Unternehmen beliebiger Nationalitäten entschieden werden soll. Es findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Parteien wählen selbst die Schiedsrichter, aus denen sich das Gericht zusammensetzt. Das internationale Schiedsgerichtswesen wurde in Frankreich bis vor kurzem durch zwei Verordnungen geregelt, die zu Beginn der 1980er-Jahre das Schiedsverfahren vereinfachen sollten. Dabei wurde es dem staatlichen Richter ermöglicht, in das Schiedsverfahren einzugreifen, um dessen Wirksamkeit zu gewährleisten. Nach dreißigjähriger Anwendung wurden die Bestimmungen durch die Verordnung vom 13. Januar 2011 zur Reform des Schiedsgerichtswesens neu gestaltet. Diese Reform verfolgt zum einen das Ziel, einen Teil der Rechtsprechung zu stärken. Zum anderen werden die vorherigen Bestimmungen ergänzt, um ihre Effizienz zu steigern und um Vorschriften zu integrieren. Diese orientieren sich an bestimmten ausländischen Rechtsvorschriften, die sich in der Praxis als nützlich erwiesen haben.