(openPR) Die Europanorm und das „alte“ Kürzelsystem
Ungeachtet der persönlichen Meinungen verschiedener Fachleute muss heute für die optische Inspektion das „neue“ Kodiersystem nach Europanorm DIN EN 13508, Teil 2, i.d.R. in Verbindung mit dem nationalen Regelwerk DWA-M 149, Teil 2, verwendet werden. - Und dies bereits seit dem Jahr 2006. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Inspektion der öffentlichen Kanäle, sondern auch für die Inspektion von privaten Abwasserleitungen, zu denen auch industrielle und gewerbliche Kanäle zählen.
Darf das „alte“ Kürzelsystem noch angewendet werden?
Grundsätzlich nein! Jedoch verweisen Europa-Norm und Regelwerk DWA-M 149-2 auch hier auf eine Ausnahme: „Das bisherige Kürzelsystem ist weiterhin im Merkblatt ATV-M 143-2:1999 dokumentiert und kann bis zur Beendigung laufender Projekte verwendet werden.“
Kanalnetzbetreiber, die also vor Einführung der Europäischen Norm mit der Inspektion Ihres Kanalnetzes begonnen haben, dürfen die Inspektion auch nach dem alten System noch abschließen. Und dies kann sich – je nach Bundesland – noch einige Jahre hinziehen.
Seminare werden weiterhin parallel angeboten
Seit 2010 bietet die SAG-Akademie den 5-tägigen Kanalinspektions-Grundkurs parallel nach dem alten Kürzelsystem (gemäß ATV-M 143-2 sowie ISYBAU 06/2001) und dem neuen Kodiersystem in Lünen und Darmstadt an. Dies wird auch weiterhin so bleiben, da die Inspekteure entsprechend den Anforderungen der Auftraggeber arbeiten müssen - und der Anteil der Ausschreibungen nach „altem“ Kürzelsystem liegt immer noch weit über 50 %!








