(openPR) Der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland e.V. wertet die jüngste Veröffentlichung der "3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)" durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Bestätigt wurde laut TeleTrusT, dass die Finanzierungsvereinbarung für eine umfängliche Kostenerstattung der Anschaffung und Installation benötigter Kartenlesegeräte für alle kassenzugelassenen Ärzte erstellt ist. Da der Erstattungszeitraum nur sechs Monate umfasst und darüber hinaus auch in die Zeit der Sommerferien fällt, empfiehlt sich die Terminalbeschaffung schon jetzt. Die Finanzierungsvereinbarung trägt dem Rechnung und betont, dass auch vor dem 01.04. gekaufte Terminals nachträglich erstattet werden.
TeleTrusT, dessen Arbeitsgruppe “SICCT“ maßgeblich an den Basisspezifikationen “BCS“ und “SICCT“ mitarbeitete, begrüßt die nunmehr zu verzeichnende Dynamik. Die in TeleTrusT organisierten Hersteller verweisen u. a. auf ihre zertifizierten Chipkartenlösungen sowie die verfügbaren stationären wie mobilen Kartenterminalprodukte mit entsprechender gematik-Zulassung. Diese könnten zeitnah als erste Komponenten der angestrebten Telematikplattform in die Arztpraxen gelangen.
Hintergrund:
Das BMG hatte Ende 2010 mit der Änderung des GKV-Finanzierungsgesetzes den gesetzlichen Krankenkassen die Ausgabe der neuen sicheren Gesundheitskarte verbindlich vorgeschrieben. Damit wird nunmehr die unsichere Krankenversichertenkarte abgelöst. Im Januar 2011 hat das BMG eine neue Verordnung der Rahmenbedingungen zur fortgesetzten Testung in Verbindung mit Online-Services zur Überprüfung der Versichertenstammdaten veröffentlicht. Diese Testmaßnahmen werden in Fachkreisen unmittelbar für 2012 in Folge des Basis-Rollouts erwartet. Zuvor werden die Krankenkassen ab dem IV. Quartal 2011 die elektronische Gesundheitskarte bundesweit ausgeben. Die Vorbereitung der Leistungserbringer wird entsprechend bis zum III. Quartal 2011 erfolgt sein. Anders als in früheren Plänen erfolgt der Basis-Rollout nicht mehr im "Zwiebelschalenmodell", d.h. via Ausgabe in Länderstaffeln, so dass die eGK ab dem 01.10.2011 einen gültigen Krankenversichertenausweis im gesamten Bundesgebiet darstellt, der bevorzugt anstelle der bisherigen Krankenversichertenkarte für die Quartalsabrechnung der Arztpraxen verwendet werden soll.
Im Frühjahr 2011 werden die regionalen Umsetzungsvereinbarungen in den einzelnen KV-Bezirken finalisiert. Die vorgesehene Kostenerstattung von insgesamt 850,- EURO beinhaltet für eine durchschnittliche Praxis eines berechtigten Kassenarztes 355,- EURO für ein gematik-zugelassenes stationäres Kartenterminal sowie weitere 215,- EURO für den Installationsaufwand und 280,- EURO für ein mobiles Gerät. Das Vergütungsfenster für die Pauschalen ist vom 01.04. bis zum 30.09.2011 vorgesehen.












