(openPR) Was tun wenn man das dringend erwartete Arbeitszeugnis in den Händen hält und findet statt eindeutiger Aussagen kompliziert klingende und unverständliche Formulierungen vor?
Jettingen, 4. Februar 2010. Arbeitszeugnisse auszustellen ist für Arbeitgeber kein einfaches, sondern im wahrsten Sinnes des Wortes ein zweischneidiges Thema. Denn einerseits sind Arbeitgeber verpflichtet eine sachlich richtige Beurteilung zu schreiben und andererseits muss sie auch wohlwollend sein. Das klingt zunächst gut, die Problematik wir erst bei eine schlechten Beurteilung klar, denn ein Zeugnis darf nicht dazu führen, dass die Aufnahme einer neuen Tätigkeit verwehrt bleibt. Besinnt sich der Arbeitgeber bei einer ungenügenden Leistung auf die Verpflichtung der richtigen Darstellung im Zeugnis, dann könnte es sein, dass der Betroffene Schwierigkeiten hat eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Daher muss das Arbeitszeugnis in sachlich richtige und trotz schlechter Beurteilung in wohlwollende Worte gefasst werden. Diese Vorgehensweise riecht nach sprachlicher Akrobatik und in der Tat wird mit vorsichtigen oder verklausulierten Beschreibungen gearbeitet, die vom Laien kaum verstanden werden können.
In der Beurteilung wird vom Schulnotensystem ausgegangen und den Noten bestimmte Formulierungen zugeordnet. So bedeutet „…hat stets zur vollsten Zufriedenheit…“ eine sehr gutes Urteil, aber „…hat zur vollsten Zufriedenheit…“ ein gutes Urteil. Darüber hinaus gibt es ergänzende Formulierungen, die eine Beurteilung nach oben oder unten verändern. Es wird aber auch mit fehlenden Formulierungen gearbeitet. Diese werden an bestimmten Stellen erwartet. Fehlen Sie, wird die Benotung wesentlich nach unten gezogen.
Die einzelne Formulierung gibt die Richtung der Beurteilung vor, muss aber in Verbindung mit dem weiteren Text interpretiert werden. Wer sein Zeugnis wirklich im Detail verstehen will, sollte Fachleute einschalten. Diese findet man in beratenden Unternehmen, über das Internet oder in den Branchen Telefonbüchern.
Albert Lackner
Wenn Sie dazu Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, wenden Sie sich gerne an die fachkompetenten Berater der Concilium® Management Consultants.
Concilium® Management Consultants, Tel. 07452 8898-0, Web. www.concilium.de, Email ![]()











