openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Reisekosten 2011

Bild: Reisekosten 2011
Willi Kreh Steuerberater Reisekosten 2011
Willi Kreh Steuerberater Reisekosten 2011

(openPR) (WKr) Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.



Für eine Reise die privat und beruflich veranlasst ist, besteht keine Aufteilungsverbot mehr. Die Kosten für den beruflich veranlassten Teil der Reisekosten sind steuerlich abzugsfähig.

Im Rahmen der Reisekostenabrechnung können folgende Kosten geltend gemacht werden:

Fahrtkosten
Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (Nachweise erforderlich)
Fahrtkosten bei Nutzung eines eigenen Fahrzeuges in tatsächlicher Höhe oder mit der Pauschale von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer

Verpflegungsmehraufwendungen
Bei Auswärtstätigkeiten im Inland sind die Verpflegungsmehraufwendungen nur mit Pauschbeträgen anzusetzen und zwar für jeden Kalendertag der Abwesenheit von der Wohnung und regelmäßigen Arbeitsstätte. Bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit können die Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate geltend gemacht werden.

Für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland können folgende Pauschalen angesetzt werden:

Abwesenheit bis 8 Stunden > 0 EUR
Abwesenheit 8 bis 14 Stunden > 6 EUR
Abwesenheit 14 bis 24 Stunden > 12 EUR
Abwesenheit über 24 Stunden > 24 EUR

Bei Auswärtstätigkeiten im Ausland wird der Verpflegungsmehraufwand durch Auslandstagegelder berücksichtigt. Diese werden in unterschiedlicher Höhe für jedes einzelne Land vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht.

Übernachtungskosten
Die Übernachtungskosten können bei einer Auswärtstätigkeit als Reisekosten geltend gemacht werden. Diese Kosten sind durch Rechnungen (Hotel, Pension usw.) nachzuweisen. Diese Kosten unterliegen ab 1. Januar 2010 nur noch mit 7% der Umsatzsteuer. Sämtliche Nebenleistungen wie Verpflegung, insbesondere Frühstück, Telefon und Internet unterliegen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 %. Es ist darauf zu achten, dass in den Rechnungen sowohl die reinen Übernachtungskosten als auch sämtliche Nebenleistungen gesondert ausgewiesen sein müssen.
Die bisherige Regelung den Gesamtpreis prozentual zur Ermittlung der reinen Übernachtskosten zu kürzen entfällt, da die Kosten für die Verpflegung (insbesondere Frühstück) gesondert ausgewiesen werden müssen. Dies hat zur Folge, dass die Verpflegungskosten (insbesondere Frühstück) in voller Höhe nicht erstattet werden dürfen.
Etwas anders gilt, wenn der Arbeitgeber die Übernachtung incl. Frühstück vorbestellt und die Kosten dem Arbeitgeber (nicht dem Mitarbeiter) in Rechnung gestellt werden. In diesen Fällen sind die Kosten für das mitbezahlte Frühstück nicht nach den effektiven Kosten, sondern dem Sachbezugswert für das Frühstück in Höhe von 1,57 EUR der Lohnsteuer zu unterwerfen. Diese pauschalen Sachbezüge dürfen allerdings nicht in die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro eingerechnet werden, sind also in jedem Fall der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Reisenebenkosten
Hierbei kann es sich um Telefongespräche, Straßenbenutzungsgebühren oder Parkgebühren handeln. Diese Kosten sind durch entsprechende Belege nachzuweisen.


Willi Kreh – Steuerberater und BankStrategieBerater, 3. Februar 2011
Aktuelle Steuerinformationen unter www.kreh.de
Auf Augenhöhe mit Ihrer Bank www.DieRatingChance.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 507259
 1092

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Reisekosten 2011“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Willi Kreh Steuerberater und BankStrategieBerater

Bild: Reisekosten NEU ab 2014Bild: Reisekosten NEU ab 2014
Reisekosten NEU ab 2014
(WKr) Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 48 Monate kann als vorübergehend angesehen werden, wenn dies auf einen Zeitraum begrenzt wurde. § 9 Abs. 4 EStG. Für eine Reise die privat und beruflich veranlasst ist, besteht keine Aufteilungsverbot mehr. Die Kosten für den beruflich veranlassten Teil der Reisekosten sind steuerlich abzugsfähig. Im Rahmen der Reisekostenabrechnung können folgende Kosten geltend gemacht werden: Fahrtk…
Bild: Steuerliche Abzugsfähigkeit von BewirtungskostenBild: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
(WKr) Nachstehend habe ich Ihnen die Vorschriften aufgeführt, die Sie beachten müssen, damit die Auf-wendungen auch zu einem Steuervorteil führen. Die Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten ist bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer auf 70% der Kosten begrenzt. Der Vorsteuerabzug ist zu 100% aus dem Gesamtbetrag der Bewirtungskosten möglich. Die Bewirtungskosten sind nur abzugsfähig, wenn die Bewirtung aus rein betrieblichem Anlass erfolgte, sowie ein den gesetzlichen Vorschriften erstellter Bewirtungskostenbeleg/-rechnung und ein…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kostenloser Online-ReisekostenrechnerBild: Kostenloser Online-Reisekostenrechner
Kostenloser Online-Reisekostenrechner
Das Reisekostenrecht ist kompliziert, besonders die Berechnung der Reisekosten laut Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe. Es können Missverständnisse entstehen und bei der Abrechnung von Reisen sind Fehler oft vorprogrammiert. Damit Sie Fehler vermeiden und bei der Abrechnung der Reisekosten alles richtig machen, hat das seit 1990 bestehende …
Bild: Reisekosten-Gorilla räumt auf mit dem Belegechaos und macht die Reisekostenabrechnung zum Kinderspiel.Bild: Reisekosten-Gorilla räumt auf mit dem Belegechaos und macht die Reisekostenabrechnung zum Kinderspiel.
Reisekosten-Gorilla räumt auf mit dem Belegechaos und macht die Reisekostenabrechnung zum Kinderspiel.
Der Reisekosten-Gorilla sagt der Bürokratie in deutschen Mittelstandsbüros den Kampf an - schließlich reichen 45% der Geschäftsreisenden ihre Reisekosten heute noch in Papierform ein. ------------------------------ Reisekosten-Gorilla.com ist ein Online-Tool zur einfachen Reisekostenabrechnung, das mit sperrigen Bedienungsoberflächen und umständlichen …
Bild: Reisekostenmanagement auch über das Webportal – Comsol Reisekosten für Microsoft Dynamics NAVBild: Reisekostenmanagement auch über das Webportal – Comsol Reisekosten für Microsoft Dynamics NAV
Reisekostenmanagement auch über das Webportal – Comsol Reisekosten für Microsoft Dynamics NAV
Comsol Reisekosten vereinfacht die Planung, Erfassung und Abrechnung von Reisen und sonstigen Spesenbelegen. Eingebunden in Microsoft Dynamics NAV (Navision) steuern Parameter den Grad der Integration in die Finanzbuchhaltung, das Projektmodul sowie Lohn & Gehalt. Comsol Reisekosten ist zertifiziert für Microsoft Dynamics NAV (Navision) 5.0 und trägt …
Bild: Spaß mit Spesen - Neue Webapplikation vereinfacht Reisekostenabrechnung in UnternehmenBild: Spaß mit Spesen - Neue Webapplikation vereinfacht Reisekostenabrechnung in Unternehmen
Spaß mit Spesen - Neue Webapplikation vereinfacht Reisekostenabrechnung in Unternehmen
Unvollständige Angaben und fehlerhafte Berechnungen sorgen bei der Abrechnung von Reisekosten für Kopfschmerzen bei den zuständigen Sachbearbeitern. Die neue Webapplikation „Reisekostenabrechnung“ des Freiburger Softwareunternehmens United Planet schafft hier Abhilfe. Sie ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Abrechnung von Reisekosten – und dies …
Bild: rexx systems und Yokoy vereinfachen die sichere Verarbeitung von ReisekostenBild: rexx systems und Yokoy vereinfachen die sichere Verarbeitung von Reisekosten
rexx systems und Yokoy vereinfachen die sichere Verarbeitung von Reisekosten
Das Einreichen der Reisekostenabrechnung im Anschluss an eine Dienstreise empfinden viele Mitarbeitende als eine lästige Aufgabe. Dank der Zusammenarbeit von rexx systems mit Yokoy, dem Anbieter einer All-in-One-Lösung für Ausgabenmanagement, bietet rexx systems ab sofort das Zusatzmodul Reisekosten als Teil der rexx Suite an. Dadurch gehören ein hoher …
Bild: Reisekosten clever geltend machen: Was können Selbstständige und Freiberufler tatsächlich abrechnen?Bild: Reisekosten clever geltend machen: Was können Selbstständige und Freiberufler tatsächlich abrechnen?
Reisekosten clever geltend machen: Was können Selbstständige und Freiberufler tatsächlich abrechnen?
… zurück nach Berlin: Wer durch den Job viel herum kommt, kann dafür eine umfangreiche Rechnung aufstellen. Geschickt angestellt, können Selbstständige, Freiberufler und Kreative Reisekosten als Betriebsausgaben ganz einfach steuerlich geltend machen. „Es müssen nur einige Regeln beachtet werden, damit die in einer Rechnung ausgewiesenen Reisekosten auch …
Kostenfalle Reisekosten: Wie mittelständische Unternehmen Geld verschenken
Kostenfalle Reisekosten: Wie mittelständische Unternehmen Geld verschenken
… wesentlicher Kostenfaktor wird bislang jedoch vor allem von mittelständischen Unternehmen oft übersehen: Aufwände für die Ermittlung, Abrechnung und Verbuchung von Reisekostenabrechnungen. Konzerne haben diese Abläufe mit Hilfe komplexer Reisekosten-Software längst automatisiert. In kleineren Unternehmen entstehen dagegen noch immer immense Kosten für …
Bild: SD-Reisekosten 2014 für Windows rechnet Reisespesen ab – angepasst an die neue GesetzgebungBild: SD-Reisekosten 2014 für Windows rechnet Reisespesen ab – angepasst an die neue Gesetzgebung
SD-Reisekosten 2014 für Windows rechnet Reisespesen ab – angepasst an die neue Gesetzgebung
… wenn es darum geht, die ganz normalen Posten des Alltags für die Buchhaltung zu erfassen. Richtig kompliziert wird es erst, wenn es um die neue Reisekostenreform geht. Die Windows-Software SD-Reisekosten 2014 hilft und verbucht die Dienstreisen der Mitarbeiter zusammen mit allen Belegen und einem Fahrtenbuch. Die aktuelle Version bietet eine überarbeitete …
Mobile Abrechnung mit der Reisekosten-App
Mobile Abrechnung mit der Reisekosten-App
Die Abrechnung von Reisekosten, das Erfassen aller Belege und Ausgaben kann mühsam sein. DATALINE GmbH & Co. KG (dataline.de) bietet mit der aktualisierten Reisekosten-App eine einfache Lösung. Ganz bequem von unterwegs können alle Kosten und Belege nach und nach erfasst werden und auf Wunsch auch abfotografiert als Anlage zur Reisekostenabrechnung …
Bild: SD-Reisekosten 2007: Außer Spesen doch etwas gewesen!Bild: SD-Reisekosten 2007: Außer Spesen doch etwas gewesen!
SD-Reisekosten 2007: Außer Spesen doch etwas gewesen!
Geschäftlich unterwegs? In diesem Fall kümmert sich das Programm SD-Reisekosten 2007 um die Abrechnung mit der Firma oder dem Finanzamt. So lassen sich alle anfallenden Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sauber abrechnen. SD-Reisekosten 2007 kümmert sich auch darum, ein Fahrtenbuch zu führen. Wer im Auftrag seiner Firma eine Geschäftsreise …
Sie lesen gerade: Reisekosten 2011