(openPR) Braunschweig/Beijing, 09. Oktober 2003. Die Volkswagen Financial Services AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, begrüßt die offizielle Bekanntgabe der Verfahrensregeln für das Automobilfinanzierungsgeschäft durch die chinesische Bankenaufsichtsbehörde (CBRC) am vergangenen Wochenende. Dieses Regelwerk liefert die lang erwartete Grundlage für eine Lizenzbeantragung durch die Volkswagen Financial Services AG, um operative Geschäfte im Bereich automobiler Finanzdienstleistungen in China betreiben zu können.
Der Volkswagen-Konzern ist bereits seit vielen Jahren Marktführer in China, das für ihn seit dem vergangenen Jahr den zweitgrößten Automobilmarkt darstellt. Der Aufbau automobiler Finanzdienstleistungen in China wird ein wichtiges Werkzeug auf dem zunehmend vom Wettbewerb geprägten chinesischen Markt darstellen. Die automobilen Finanzdienstleistungen dienen der Verkaufsförderung der Fahrzeuge, die die Volkswagen AG in China in zwei Joint Ventures produziert.
Die Volkswagen Financial Services AG beabsichtigt, die Lizenzbeantragung nach detaillierteren Regelstudien so bald wie möglich bei der CBRC einzureichen. Gemäß Regelwerk bedarf der Lizenzierungsprozess mehrerer Genehmigungsschritte durch die CBRC. Die Volkswagen Financial Services AG erwartet deshalb, ihre Finanzierungsgeschäfte in China nicht vor Mitte 2004 aufnehmen zu können.
Laut Volkswagen Financial Services AG scheinen einige Aspekte der aktuell publizierten offiziellen Regelungen noch restriktiver zu sein als die des früheren Entwurfs, der im Oktober letzten Jahres veröffentlicht wurde. Trotz einer offensichtlichen Notwendigkeit zu weiteren Liberalisierungen in der Zukunft, damit ein spürbares Wachstum ihres Geschäfts sichergestellt wird, ist es jetzt die erste Zielsetzung der Volkswagen Financial Services AG, ihre Finanzdienstleistungs-Tochtergesellschaft in China so bald wie möglich zu etablieren.
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