(openPR) Nach den Paketbomben aus dem Jemen hat das Luftfahrtbundesamt unangekündigte Kontrollen bei exportierenden Unternehmen durchgeführt. Gerade kleinere und mittelständische Firmen sind seither verunsichert, ob auch sie ins Visier der Terror-Ermittler geraten könnten. Denn die Regeln für den Im- und Export sind klar definiert: Als gefährlich eingestufte und erfasste Personen dürfen weder direkt noch indirekt mit sensiblen Gütern beliefert werden. Um das zu gewährleisten, sollte die unternehmenseigene Adressdatenbank kontinuierlich mittels einer Compliance-Software überprüft werden. Diese vergleicht sämtliche Angaben zu Person, Unternehmen, Adresse und Land, aber auch Bilder mit international geführten Terror- und Embargolisten und bewertet das zu erwartende Risiko.
Zusätzlich können Unternehmen den Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (AEO) erlangen, der in der gesamten EU gültig ist. Dieser bietet entscheidende Vorteile und Sicherheitserleichterungen in der Zollabwicklung und im gesamten Warenverkehr. Voraussetzungen sind unter anderem die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften, eine lückenlose Buchführung sowie die Beachtung strenger Sicherheitsanforderungen. Zollagenturen wie die AFA (http://www.afa-dienstleistungen.de/) bieten regelmäßig Seminare zum Thema Risiko-Kontroll-Management an. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter www.einfach-sicherer.de.










