Biopatente 2005
(openPR) Am 28. Februar 2005 ist das Biopatentgesetz in Kraft getreten. Hiermit ist Deutschland seiner Verpflichtung nachgekommen, die EU-Biopatentrichtlinie aus dem Jahre 1998 in nationales Recht umzusetzen. Dies sollte zum 30. Juli 2000 in allen 25 EU-Mitgliedstaaten geschehen sein.
Welche Neuerungen und Risiken das Biopatentgesetz mit sich bringt, wird in der Fachtagung Biopatente am 21. Oktober 2005 im Europäischen Parentamt in München aufgezeigt. Erste praktische Erfahrungen und mögliche Entwicklungen werden von ausgewiesenen Experten diskutiert.
Darüber hinaus bietet die Fachtagung allen Beteiligten eine besondere Gelegenheit zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
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