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IFS: Vom Frost nicht überraschen lassen

07.12.201012:49 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: IFS: Vom Frost nicht überraschen lassen
Kleine Ursache, große Wirkung: Über 1,5 Millionen Mal im Jahr verursachen Leitungswasserschäden in Deutschland hohe Kosten.
Kleine Ursache, große Wirkung: Über 1,5 Millionen Mal im Jahr verursachen Leitungswasserschäden in Deutschland hohe Kosten.

(openPR) Wintercheck für wasserführende Leitungen / Frostschäden kann vorgebeugt werden / Experten geben wertvolle Tipps

Kiel, im Dezember 2010. Leitungswasserschäden treten etwa sechs Mal häufiger auf, als Feuerschäden. Dabei steigt nicht nur die Zahl der Leitungswasserschäden stetig, auch die durchschnittlichen Kosten pro Schaden nehmen seit Jahren zu. Scheinbar machtlos stehen viele Hauseigentümer dieser Entwicklung gegenüber. „Leitungswasserinstallationen besitzen eine Lebensdauer von 30 bis 50 Jahren. Wartet man diese Zeit tatenlos ab, kommt der Leitungswasserschaden mit Sicherheit – leider manchmal auch schon früher“, sagt Dr. Rolf Voigtländer, Geschäftsführer des Kieler Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Im Winter steht Frost ganz oben auf der Verursacherliste.



Über 2 Milliarden Euro zahlen die deutschen Versicherer inzwischen jährlich für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Dazu dürften nach Schätzung von Experten noch mindestens 500 Millionen Euro kommen, die die Eigentümer aus eigener Tasche bezahlen müssen, zum Beispiel weil sie ihr Haus nicht entsprechend versichert oder den Schaden mit zu verantworten haben. Die Anzahl der bei Versicherungen gemeldeten Schadensfälle wuchs von ca. 1,3 Millionen im Jahr 2005 auf ca. 1,5 Millionen im Jahr 2009. In diesem Zeitraum stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Schaden um mehr als 20 Prozent auf über 1.600 Euro. Tendenz weiterhin steigend.

Die Frostperiode birgt besondere Gefahren. Vor allem leerstehende Ferienhäuser, unbeheizte Dachböden und schlecht isolierte Abseiten sind gefährdet. Voigtländer: „Frostschäden können aber im Vorfeld oft mit geringem Aufwand verhindert werden.“ Um einen schnellen Überblick zu geben, haben die Experten des IFS eine Wintercheckliste für wasserführende Leitungen zusammengestellt.


Wintercheck: Frostschäden vermeiden
- Tipps zum Umgang mit Ihrem Wassersystem -

Die Fachleute des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer empfehlen den IFS-Wintercheck für wasserführende Leitungen. Die Checkliste beschreibt, was Sie kurzfristig tun können, um einen Schaden zu verhindern:


Beheizte Gebäude
• Wird der unbeheizte Dachboden durch die darunter liegenden Geschosse ausreichend „mitbeheizt“?
ACHTUNG! Bei Abwesenheit darf die Beheizung nicht reduziert werden. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern.
• Bei modernen Heizthermen im Dachboden (Dachzentrale) gewährleistet die Eigenwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stellen Sie daher eine ausreichende Beheizung sicher, zum Beispiel durch Heizkörper.
• Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen.
• Werden Abseiten, durch die wasserführende Rohre verlaufen, ausreichend durch die angrenzenden Innenräume „mitbeheizt“? ACHTUNG! Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus! Eine Rohrbegleitheizung bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung.
• Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus!
• Außenwasserhähne und deren Zuleitungen müssen abgesperrt und entleert werden. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen.
• Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung auf Funktion und das Gebäude auf ausreichende Erwärmung kontrolliert wird. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann.
• Für normal gedämmte Gebäude können folgende Richtwerte zur Orientierung dienen:
- leichter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage
- mäßiger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage
- strenger und sehr strenger Frost (unter -10 °C): täglich



Unbeheizte Gebäude
• Sollte das Gebäude über keine Möglichkeit zur Beheizung verfügen oder soll die Heizung ausgeschaltet werden, muss die Trinkwasserinstallation entleert werden. Achten Sie darauf, dass die Entleerung vollständig durchführt wird und die Leitungen trockengeblasen werden.
Das Entleeren der Leitungen kann wiederum Korrosionsschäden und Hygienemängel hervorrufen. Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität müssen die Leitungen bei der Wiederinbetriebnahme vollständig gespült werden. Auch eine Kontrolluntersuchung ist empfehlenswert.
• Ebenso muss die gesamt Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden.
• Zum Schutz Ihrer Sanitärobjekte können Sie Salz als Frostschutz in die Geruchsverschlüsse füllen.
• Denken Sie auch an andere Geräte und Behälter, die mit Wasser gefüllt sind – zum Beispiel oberirdische Regenzisternen, Hochdruckreiniger, Regentonnen, Gartenschläuche und Teichpumpen.

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