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Markenschutz in SEM

(openPR) QUISMA zeigt, wie Unternehmen die eigene Marke in Suchergebnisseiten wirkungsvoll schützen können


München, 6. Dezember 2010 Welches Unternehmen hat nicht mit großer Sorge die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Markenschutz verfolgt? Demnach werden Anbieter wie Google aus der Verantwortung für den Schutz der bei ihnen werbenden Marken entlassen. So ist es seit September 2010 nicht mehr möglich, seine Markenrechte mit Hilfe einer Markenbeschwerde durchzusetzen und anderen Anbietern damit zu untersagen, Keywords der eigenen Marke zu nutzen.



Da die Belegung von Eigenmarken durch Wettbewerber aber einen signifikanten Einfluss auf die Höhe der Gebote und der daraus resultierenden Kosten für Werbung hat, ist es für Unternehmen ratsam, sämtliche Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Marke auszuschöpfen. Mit dem Whitepaper „Die sieben goldenen Regeln zum Markenschutz“ zeigt QUISMA, Deutschlands erste Adresse für Performance Marketing, auf, wie Unternehmen ihre Marke(n) vor Missbrauch schützen und ihre Kampagnen optimal aussteuern können.

Regel Nr. 1: Verträge mit Vertriebspartnern überprüfen

Durch das Prüfen der Vertragsbeziehungen hinsichtlich der Marke im Suchmaschinenmarketing können sich Unternehmen, neben der allgemeinen rechtlichen Lage, auch einen guten Überblick über einzelvertragliche Details machen. Darüber hinaus sollten auch die über den Vertragspartner generierten Volumina im zeitlichen Verlauf regelmäßig bewertet werden. So kann verhindert werden, dass Dritte die neue Situation ausnutzen, die Auslieferung der eigenen Marke unterbinden und sich damit einen nicht legitimen Vorteil verschaffen.



Regel Nr. 2: Überwachen Sie ihre Markennutzung

Nur mit Hilfe technischer Zusatztools haben Unternehmen die realistische Möglichkeit, ihre Markenbegriffe dauerhaft in den bezahlten Suchanzeigen bei Google zu monitoren. Das QUISMA BrandWatch-Tool (weitere Informationen unter www.brandwatch24.de) ist in diesem Zusammenhang eine geeignete Lösung, um weltweit die Nutzung von Marken als Keywords bei Google zu überprüfen – und das rund um die Uhr. Dabei werden durch ein besonderes Suchverfahren auch Anzeigen entdeckt, die nur für bestimmte Regionen geschalten werden – das sog. Geotargeting. Zusätzlich bietet das Tool eine Vielzahl an übersichtlichen Auswertungen und Reporting-Möglichkeiten, die den Unternehmen im Ernstfall als Datengrundlage für eventuelle Beschwerden dienen können.

„Die Folgen, die das neue Gesetz zum Markenschutz mit sich bringt, sind nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es hilfreich, sich als Unternehmen gewisse Strategien zurecht zu legen, um schnell und konsequent auf das Verhalten anderer Marktakteure reagieren zu können“, rät Johann Hermann, Director Key Account Management QUISMA: „Um den größtmöglichen Nutzen aus seiner Marke zu ziehen wird es in Zukunft immer mehr darauf ankommen, dass Unternehmen ihre SEM- und SEO-Aktivitäten kombinieren. Qualitativ hochwertige SEM-Anzeigen sowie eine optimale Auslieferung im organischen Index bilden das Erfolgsrezept für eine optimale Markenpositionierung“, ergänzt Hermann. Die international agierende Agentur mit Hauptsitz in München kann auf zehn Jahre Erfahrung im Suchmaschinen-Marketing verweisen.

Der kostenlose Download „Die sieben goldenen Regeln zum Markenschutz in SEM“ steht ab 6. Dezember 2010 unter www.quisma.com zur Verfügung.

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