(openPR) Viele Unternehmer und Unternehmerinnen in Deutschland auf der Suche nach der passenden Rechtsform für ihr Geschäft landen früher oder später bei der GmbH. Diese Gesellschaftsform bietet gegenüber den üblichen Personengesellschaften GbR, OHG und KG die handfesten Vorteile der eigenen Rechtsfähigkeit (Stichwort:
Ein-Personen-Gründung) und vor allem der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, stellt aber junge Unternehmen häufig vor eine Reihe von Schwierigkeiten. Die größten Probleme bereiten Mindestkapital und Gründungsdauer: Zum einen fällt es manchem schwer, den Mindestkapitalbetrag von 25.000 € aufzubringen. Zum anderen dauert es in der Regel einige Monate, bevor die GmbH als Gesellschaft eingetragen ist und sie ihre Geschäftstätigkeit uneingeschränkt aufnehmen kann. Oft wird deshalb von der Gründung einer GmbH abstand genommen und eine Personengesellschaft gegründet bzw. beibehalten. Was vor 30 Jahren eine zwingende Konsequenz gewesen sein mag, ist heute nicht mehr erforderlich.
Unternehmerinnen und Unternehmern können hier direkt von der europäischen Einigung profitieren und problemlos eine private limited company in Großbritannien gründen, auch wenn sie nur auf dem deutschen Markt tätig sind oder sein wollen. Sie haben dadurch eine der GmbH gleichwertige Gesellschaft, ohne vor die Probleme Mindestkapital und Gründungsdauer gestellt zu werden, denn die limited kennt kein Mindestkapital und ihre Gründung vollzieht sich innerhalb weniger Tage. Da überrascht es kaum noch, dass auch die Gründungskosten sehr viel niedriger sind. Die Rechtsanwälte Karsten & Schubert in Berlin veranstalten regelmäßig Informationsabende zu diesem Thema, um über Chancen und Risiken einer Auslandsgründung aufzuklären und deren praktische Umsetzung zu erläutern. Infos und Anmeldungen unter 030 69517378 oder www.karstenundschubert.de .
Andreas Karsten
Rechtsanwalt
Karsten & Schubert
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