(openPR) Die bekannteste Gesellschaftsform in den USA ist die Corporation, welche weitgehend der deutschen Aktiengesellschaft entspricht. Im Unterschied zu deutschen Verhältnissen sind in den USA nicht nur große oder börsennotierte Unternehmen als AG formiert. Auch zahlreiche amerikanische Kleinbetriebe und Mittelständler nutzen die Vorteile einer Corporation, wobei zum einen der Vorteil der Haftungsbeschränkung und zum anderen der erleichterte Zugang zu Kapital durch Aktienausgabe hervorzuheben ist.
Das amerikanische Recht unterscheidet verschiedene Formen der Aktiengesellschaft (Corporation): zum Beispiel die C-Corporation und die S-Corporation. Die bezeichnenden Buchstaben C und S gehen auf den jeweiligen Abschnitt der Abgabenordnung der USA zurück, welche die Besteuerung der C- und S-Corporation regelt.
Die Gründung einer Corporation erfolgt, unabhängig ob es sich um eine C-Corporation oder eine S-Corporation handelt, in gleicher Art und Weise, wobei die Differenzierung erst in einem folgenden Schritt veranlasst wird. Jedoch gibt es in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Dieses liegt in der Hoheit der einzelnen Bundesstaaten, so dass zum Beispiel in New York ein anderes Gesellschaftsrecht gilt als in Florida oder Delaware. Bei der Wahl des optimalen Standortes ist somit eine Auswahl zwischen den US-Bundesstaaten zu treffen, deren Gesellschaftsrecht die größten Vorteile für das eigene Unternehmen bietet.
Wir helfen Ihnen dabei, den für Ihren Unternehmenszweck besten Gründungsstaat zu bestimmen und formieren Ihre eigene US-Aktiengesellschaft so, dass die von Ihnen verfolgten Ziele optimal erreicht werden können.
Insbesondere die steuerlichen Auswirkungen bei der Wahl des Gründungsstaates werden dabei durch uns ausführlich betrachtet. Wir gelten als Spezialisten für die zu beachtenden Wechselwirkungen, wenn Sie mit Ihrer US-Corporation auch außerhalb der USA auftreten wollen, z.B. mit einer Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland. Deshalb erhalten unsere Mandanten im Rahmen der von uns angebotenen kostenfreien Erstberatung eine umfassende, auf den individuellen Einzelfall bezogenen Rat.
Die Organe einer Corporation in den USA sind die „Directors“, „Officers“ und „Shareholders“.
Die strategischen Entscheidungen einer Corporation werden von den Directors getroffen, welche von den Shareholders (Aktionären) gewählt werden. Größere Unternehmen werden oft von mehreren Directors geführt, kleinere Corporations oft auch nur von einem Director.
Officers leiten hingegen das Tagesgeschäft der Corporation und sind für die praktische Umsetzung der Entscheidungen verantwortlich, welche die Directors getroffen haben. Auc hin Deutshcland bekannte Officer-Funktionen sind die des Chief Executive Officers (CEO), der die Geschäftsführung innehat, der Chief Financial Officer (CFO) oder der Treasurer, welche für die Finanzbuchhaltung und Finanzen der Corporation zuständig sind, sowie der Secretary.
Obwohl sich der Vergleich zu den Organen einer deutschen Aktiengesellschaft anbieten (Board of Directors – Aufsichtsrat, Officers – Vorstand der AG), sind die Befugnisse und auch Verantwortungsbereiche dieser Organe nicht mit den deutschen Rechtsverhältnissen gleichzusetzen.
Wichtig: In den von uns für Gründungen bevorzugten US-Bundesstaaten können diese Funktionen alle von einer einzigen Person wahrgenommen werden. So ist die Gründung einer echten Ein-Mann-Aktiengesellschaft möglich. Gerade kleinere Betriebe nutzen diese Möglichkeit, bei der der gründende Unternehmer gleichzeitig Aktionär (also Inhaber) ist und die Director- sowie Officer-Funktionen übernimmt.
Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung durch unsere Experten. Wir beraten Sie, wie Sie die Ziele, welche Sie mit Ihrer eigene US-AG verfolgen, am besten erreichen können.









