(openPR) Die jährliche Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) sorgt immer wieder für Mißverständnisse zwischen Vermieter und Mieter.
Oft liegt der Grund dafür in unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe und die Art der Nebenkosten, die der Vermieter auf seine Mieter umlegt. Dabei passieren nicht selten Fehler bei der Erstellung der Abrechnung.
Die Rechtssprechung ist nicht immer eindeutig. Das liegt an der Komplexität dieses Themas, welche nicht einmal ausgebildetet Juristen immer durchschauen bzw. richtig einordnen.
www.nebenkosten-rechner.de hat nun die wichtigsten Fragen und Antworten zur Nebenkostenabrechnung zusammengestellt.
>>Wann muss ich Betriebskosten bezahlen?
>>Was sind Betriebskosten?
>>Welche Betriebskosten muss ich bezahlen?
>>Muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Welche grundlegenden Voraussetzungen muss eine Betriebskostenabrechnung erfüllen?
>>Kann ich mich gegen die Betriebskostenabrechnung zur Wehr setzen?
>>Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet?
>>Was passiert bei einem Auszug?
>>Kann von den Grundsätzen zu Lasten des Mieters abgewichen werden?
Sie finden die ausführlichen Antworten unter:
http://news.nebenkosten-rechner.de/fragen-und-antworten-zur-nebenkostenabrechnung/2010/11/16/
Grundsätzlich sollte jede Nebenkostenabrechnung einer fachkundigen Prüfung unterzogen werden. Die Fragen und Antworten helfen jedoch jedem die grundlegenden Pflichten und Regeln einer Nebenkostenabrechnung zu verstehen.













