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Die Ungültigkeit der neuen Bischofsweihe

16.11.201015:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Ungültigkeit der neuen Bischofsweihe
Weihe des Verf. durch Bischof Georg Schmitz, VS-Schwenningen, 02.03.1996
Weihe des Verf. durch Bischof Georg Schmitz, VS-Schwenningen, 02.03.1996

(openPR) Derzeit wird in sog. "traditionalistischen" Kreisen bisweilen auf eine Äußerung von Yves Maury (Piusbruderschaft von Marcel Lefebvre) hingewiesen, dass die sog. neue Bischofsweihe ungültig ist. Zur Orientierung:
1. Die Bischofsweihe ist ein Sakrament. Selbst wenn ein Nicht-Bischof rechtsgültig zum Bischof bestimmt worden wäre, wäre er erst dann wirklich Bischof, wenn er auch noch die Bischofsweihe in einem sakramental gültigen Ritus empfangen hat.


2. Mit seinen Irrlehren begründete das sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2, 1962-65) eine neue, antichristliche Religion. Diese neue Religion erhielt auch wenige Jahre später eine "neue Ordnung" ("novus ordo") in der Liturgie. Spektakulär sind die "Rockmessen", "Karnevalsmessen" etc. pp. Novus-Ordo-Sakramente sind oft ungültig, darunter die "Bischofsweihe".
3. Die Lefebvre-Gruppe soll möglichst viele, die den V2-Schwindel durchschaut haben, vom Katholizismus abhalten. Dazu hetzen Lefebvre und seine Epigonen einerseits gegen die "schismatische Kirche des Konzils", aber sie erklären anderseits in vollendeter Schizophrenie, dass diese schismatische Kirche doch die katholische Kirche sei und dass die dortigen "Sakramente" grundsätzlich gültig seien. D.h. gem. Piusbruderschaft kann man als V2-Mitglied (womit eine kirchliche Mitgliedschaft absolut unvereinbar ist) trotzdem Mitglied der Kirche sein, ja man muss sogar Nicht-Mitglied sein, um Mitglied sein zu können!
4. Im "Sedisvakantismus" ("der bislang letzte Papst war Pius XII."; der Katholizismus ist nur eine winzige Teilmenge des Sedisvakantismus) hingegen wird auch die Ungültigkeit der neuen Bischofsweihe offen zugegeben. Als theologische Begründung s. z.B. den sehr kurzen Artikel von Anthony Cekada, "Why the New Bishops Are Not True Bishops" (2006), der sich ganz ausdrücklich gegen die Lefebvre-Position richtet.
5. Natürlich kann sich auch jeder selbst von der Ungültigkeit dieses Ritus überzeugen, wenn er sich weigert, diesbzgl. Texte wie die von Cekada (auch: "New Bishops, Empty Tabernacle", 2007) zu lesen. S. ferner, was V2-Miglieder höchstselbst zur Bischofsweihe erklären:
a) Athanasius Kröger ("Theologische Erwägungen zum Neuen Ritus der Bischofsweihe", 1978): "Der neue Ordo 1968 bietet darum eine bisher nicht gekannte Schwierigkeit. [...] Wegen des Textes kommt man nicht daran vorbei zu sagen, daß die Kirche selbst etwas Unklares und nicht einwandfrei Sinnbestimmendes vorgeschrieben hat. Das ist eine noch nie dagewesene Situation! [...] Nach einer gründlichen theologischen Betrachtung des Zentralpunktes des neuen Ritus bleibt eine schmerzliche Unsicherheit zurück, die man nicht loswerden kann."
b) Ulrich Lüke und Hans Werners (Stellungnahme zu "Ordinatio sacerdotalis", 2000): "Da nach allem, was wir wissen, sicher ist, daß Jesus Christus im strengen Sinne gar keine Bischof-, Priester- oder Diakonenweihen eingeführt hat, sondern daß diese - man studiere die Entwicklung der kirchlichen Ämter, in der der Kirche gegebenen allgemeinen Vollmacht erst nach ihm eingeführt wurden - ihrerseits keineswegs mühelos auf das Apostelamt zurückgeführt werden können und sogar regional und temporal sehr unterschiedlich ausgestaltet wurden, kann auch keine Rede davon sein, Jesus habe die Frauen von diesen Ämtern ausgeschlossen wissen wollen."
6. Grundsätzlich kann nur ein Bischof gültig die Priesterweihe spenden. D.h. wer selbst nur eine V2-"Bischofsweihe" empfangen hat (z.B. Joseph Ratzinger, Hubert Luthe etc.), kann grundsätzlich keine Priester weihen. Wer von solchen "Bischöfen" "geweiht" wurde, macht sich strafbar des Missbrauchs von Titeln, wenn er sich als "katholischer Priester" ausgibt.
7. Die BRD verzichtet grundsätzlich darauf, die Realität zu berücksichtigen, geschweige denn zu argumentieren, und erklärt einfachhin die V2-Gruppe zur katholischen Kirche, die ungültigen Novus-Ordo-Riten zu gültigen katholischen Sakramenten usw. usf., strafbar gem. § 6 VStGB. N.B.: Analog geht die BRD auch gegen katholische Priester vor. Z.B. ignoriert sie die ausführlich und öffentlich dokumentierten Beweise für die Gültigkeit der Priesterweihe des Verf., darunter entsprechende Schreiben des V2-Bistums Freiburg etc. Richtig gelesen: Die V2-Gruppe selbst, übrigens inkl. der dazugehörigen Lefebvre-Gruppe, hat ganz ausdrücklich die Gültigkeit der Bischofsweihe des Weihespenders des Verf. anerkannt. Schizophrenerweise ignorieren V2-Mitglieder diese offenen Fakten heute hartnäckig.
Abschließend: Die rettungslose Schizophrenie, die den o.g. Ausführungen seitens der V2-Gruppe sowie dem antikirchlichen Vorgehen der BRD zugrundeliegt, ist durch die Äußerungen seitens Yves Maury anscheinend nur um eine Facette reicher; man sollte sie nicht überbewerten.

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