(openPR) Von Dominik Storr
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt. In den Empfehlungen zur Schwarzwildbejagung propagiert das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden auf Wildschweine.
Doch sind revierübergreifende Jagden in Baden-Württemberg überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Baden-Württemberg sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Jagdreviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz als erstes Bundesland entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch “jagdbezirksübergreifende Bejagungen” durchführen können. Zwar gibt es in Baden-Württemberg auch Hegegemeinschaften, doch sieht das baden-württembergische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Baden-Württemberg noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die das Landwirtschaftsministerium plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.
„Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft“, kritisiert Rechtsanwalt Dominik Storr die rechtswidrige Jagdpraxis des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums, das gleichzeitig die höchste Jagdbehörde in Baden-Württemberg ist, scharf. „Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat“, so der Anwalt. Rechtsanwalt Storr wurde unter anderem von der Hans-Rönn-Stiftung und Peta Deutschland e.V. beauftragt, gegen die illegale Bejagung des Schwarzwildes alle juristischen Mittel auszuschöpfen.










