(openPR) Rosenheim ? Für die zum 01.01.2011 in Kraft tretende bauaufsichtliche Zulassung für Parkett und Holzfußböden hat Hamberger Flooring, führender Parketthersteller in Deutschland, bereits jetzt die sogenannte „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für sein gesamtes 3-Schicht Parkettsortiment erhalten. Die 2-Schicht-Parkettböden befinden sich aktuell im laufenden Zulassungsprozess. Ein akkreditiertes Überwachungsinstitut prüft außerdem jährlich, ob die Vorgaben eingehalten werden. Deshalb dürfen HARO Parkettprodukte zukünftig das „? als Übereinstimmungsnachweis mit den neuen Vorschriften tragen.
Was verbirgt sich hinter dieser Zulassung?
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland künftig nur noch Parkett verwendet werden darf, welches eine offizielle Zulassung vom DIBT trägt. Zwar ist diese Forderung auf „Aufenthaltsräume“ begrenzt, laut Definition fallen aber nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Schlaf-, Wohn- und Esszimmer sowie Büros, darunter. Auf europäischer Ebene schützt das CE-Kennzeichen den Verbraucher, das aber nur unzureichende Vorgaben zu den zulässigen Produktemissionen enthält. Um diese Lücke zu schließen, fordert das DIBT die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Im Fokus steht dabei die Abgabe an flüchtigen organischen Bestandteilen aus den Produkten, kurz VOC (Volatile Organic Compounds). Darüber hinaus werden die Rezepturen aller eingesetzten Stoffe offengelegt und vom DIBT unter gesundheitlichen Aspekten bewertet. Hamberger Flooring hat bereits vor einigen Jahren damit begonnen, seine Produkte entsprechend den Vorgaben des AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten)-Schemas zu überwachen. Deshalb war die Einstellung auf die neuen Vorgaben ohne nennenswerte Veränderungen umsetzbar.
Was bedeutet das für Handel und Handwerk?
Handwerk und Handel sind ab dem 01.01.2011 verpflichtet, ausschließlich Parkett- und Holzfußböden mit der „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ zu verbauen bzw. anzubieten. Von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Produkte profitiert natürlich in erste Linie der Endverbraucher, aber genauso die Handwerksbetriebe, die Architekten und der Handel, denen hiermit zusätzliche Rechtssicherheit beim Einbau oder dem Verkauf von zugelassenen Produkten gewährt wird. Hamberger Flooring, dessen Produkte als erste die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhielten, zeigt sich mit diesem „Schritt voraus“ erneut als verlässlicher und starker Partner des Handels.?









