(openPR) Kfz - Versicherung im Test - Ein Wechsel kann sich lohnen.
Der Termin zum Wechsel des Kfz-Versicherers ist nicht mehr weit und ca. 40 Millionen deutsche Autohalter erhalten in den nächsten Wochen ihre Kfz-Beitragsrechnungen. Alljährlich ermittelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Veränderungen der Typklassen und Regionalklassen. Es gibt nur wenige Umstufungen für 2011. Weniger und billigere Schäden bedeuten eine günstigere Typklasse: Das ist – vereinfacht gesagt – die Formel, nach der in jedem Jahr für alle 20.900 Autotypen in Deutschland die Typklassen für die Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung berechnet werden. Für die meisten Fahrzeugtypen sind die Veränderungen und damit die Auswirkungen auf die nächste Beitragsrechnung gering. Bei einzelnen Fahrzeugtypen kann es jedoch zu deutlichen Sprüngen um vier und mehr Klassen nach oben oder unten kommen. Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt für 66,5 Prozent aller Autofahrer im kommenden Jahr konstant. Für 31,5 Prozent aller Pkws ändert sich die Einstufung nur um eine Klasse, die restlichen 2 Prozent werden um mehr als eine Stufe verändert eingestuft. In der Vollkaskoversicherung gibt es insgesamt 38,5 Prozent Umstufungen. Hiervon werden rund 68,5 Prozent einer niedrigeren, also günstigeren Typklasse zugeordnet. In der Teilkasko werden 35,8 Prozent umgestuft, davon rund 91,5 Prozent in eine niedrigere Typklasse. Die Autofahrer können die Typklassen im Internet unter www.typklasse.de oder www.gdv.de abfragen. Dort kann sich jeder über die genaue Einstufung seines Fahrzeuges in Vollkasko, Teilkasko und Kfz-Haftpflicht informieren.
Wie kann ein Vertrag beendet werden?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den bestehenden Vertrag zu beenden. Hierbei wird zwischen der normalen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Ein Wechsel zu einem anderen KFZ - Versicherer ist in der Regel zum Ende des Jahres möglich. Die Kündigung muss bei Ihrem bisherigen Versicherer spätestens bis zum 30.11. in schriftlicher Form vorliegen. Dann wird Ihr Vertrag zum 31.12. bzw. zum 01.01. des jeweiligen Jahres aufgehoben. Außerordentliche Kündigungsgründe bestehen z. B. wenn der Versicherer seinen Beitrag erhöht, sich die Typklassen oder Regionalklassen ändern. Der Vertrag kann in diesen Fällen innerhalb eines Monats nach Zugang der Versicherermitteilung gekündigt werden. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem z. B. die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Da die Versicherer Ihre Beitragsrechnungen bzw. –informationen sehr spät versenden, besteht oftmals ein außerordentliches Kündigungsrecht bis Mitte Januar des Folgejahres.
Auf welche Leistungen sollte bei einem Versichererwechsel geachtet werden?
Der neue Vertrag sollte mindestens eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro aufweisen, damit auch sehr hohe Schadenersatzansprüche versichert sind. Eine Neuwert- so wie Kaufwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden von mindestens 12 Monaten ist gleichermaßen zu empfehlen. Auch die freie Werkstattwahl ist von Vorteil, da Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller verfallen können, wenn das Fahrzeug zur Reparatur in einer markenfremden Werkstatt angenommen wird. Zusätzlich sollte man darauf achten, dass die Kaskoversicherung auch für grob fahrlässig verursachte Schäden vollen Versicherungsschutz gewährt. Ferner sollte der Zusammenstoß mit allen Tieren und nicht nur der Marderbiss, sondern auch der Tierbiss inklusive Folgeschäden mitversichert sein. Wer dauerhaft auf aktuellen Versicherungsschutz Wert legt, sollte auf einen Tarif mit Leistungs-Update-Garantie zurückgreifen. Der Kunde profitiert automatisch und ohne zusätzliche Kosten von Leistungsverbesserungen.
Neuerdings kann bei einigen Versicherern auch die erweiterte Eigenschadendeckung, die Schlingerdeckung und die Mitversicherung von Unterschlagung, zum Beispiel durch einen Kaufinteressenten während der Probefahrt, eingeschlossen werden.
Auch die optionalen Leistungsbausteine wie z. B. Rabattschutz, GAP Deckung, Schutzbrief usw. sollten von Autofahrern genau unter die Lupe genommen werden. Eine Vielzahl von Versicherern hat zum 01.01. den Baustein „Fahrerschutz“ eingeführt. Hier wird der Fahrer genauso perfekt abgesichert wie die Mitfahrer über die Kfz-Haftpflicht. Darüber hinaus bieten einige Versicherer eine „All-Risk-Deckung“ an, die sogar Versicherungsschutz bei Bruch-, Getriebe- und Motorschäden beinhaltet.
Wie finde ich eine günstige Autoversicherung?
Vermittelt wird die Vielzahl der Kfz-Versicherungsprodukte von drei Vermittlertypen. Von Einfirmenvertretern, die die Interessen eines Versicherers vertreten, oder von Mehrfachvertretern, die die Interessen einer bestimmten Anzahl von Versicherungs-gesellschaften vertreten. Beide stehen vertragsrechtlich im Interessenlager des Versicherers. Der dritte „Typus“, der Versicherungsmakler, ist unabhängiger Interessenwahrer des Kunden. Er ist nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden. Darüber hinaus gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Direktversicherern und Internetportalen, die ohne das persönliche Gespräch „vor Ort“ unzählige Tarifvarianten anbieten.
Wie unterschiedlich die Preise der Versicherer ausfallen hat das unabhängige Versicherungsmaklerbüro Pickhardt aus Gütersloh am Beispiel einer Gütersloher Familie untersucht. Die Kfz-Versicherung für einen dreijährigen VW Sharan TDI kostet bei einem Direktversicherer rund 396 Euro im Jahr. Beim teuersten Anbieter werden für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko 1079 Euro berechnet. Die Preisdifferenz beträgt somit 683 Euro jährlich. Auch durch den Wechsel zu einem leistungsstarken Versicherer kann die Familie rund 529 Euro sparen und einen hochwertigen Versicherungsschutz einkaufen.
Winterreifen-Pflicht für Deutschland? Für Versicherungskunden ändert sich nichts!
Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte auf Winterreifen umrüsten. Das gilt unabhängig von einer gesetzlichen Winterreifen-Pflicht in Deutschland. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Denn Winterreifen erhöhen die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen – im Interesse der eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer.
Versicherungskunden gehen niemals leer aus
Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme: Der Autofahrer hätte vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.
Auch in Zukunft bleibt es spannend. Für Mitte 2011 soll das so genannte W-Kennzeichen eingeführt werden. Das Wechselnummernschild soll für drei Fahrzeuge gelten. Der Gesetzgeber will damit einen Anreiz schaffen, sich einen sparsamen und emissionsarmen Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen. Verfasser Dirk Pickhardt, Versicherungsmakler in Gütersloh.





