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Morgan Stanley P2 Value: Verjährung droht

12.10.201010:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Für Anleger, welche Anteile am offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P2 Value“ erworben haben, könnte es verjährungsrechtlich eng werden. „Beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds handelt es sich um Wertpapiergeschäfte im Sinne von § 1 WpHG, demzufolge gemäss § 37 a WpHG a.F. mögliche Schadensersatzansprüche einer stichtagsgenauen, kenntnisunabhängigen Verjährung unterliegen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Anleger müssen demzufolge für den Beginn der Verjährungsfrist auf den Kaufzeitpunkt abstellen.



Diese Verjährungsfrist ist insoweit zu beachten, als dass Presseberichten zufolge der offene Immobilienfonds „KanAm US-Grundinvest“ liquidiert wird. Ob anderen offenen Immobilienfonds wie Morgan Stanley P2 Value oder Degi International dasselbe Schicksal droht kann derzeit noch nicht beantwortet werden, für beide Fonds die Zweijahresfrist zum 31.10.2010 ausläuft.

Der KanAm US-Grundbesitz war – wie viele andere Fonds auch – Ende Oktober 2008 nach dem Kollaps der Investmentbank Lehman-Brothers in Liquiditätsnot geraten und hatte die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Er gehört heute zu den drei Fonds, die seitdem ununterbrochen den Tausch Anteile gegen Geld verweigerten. KanAm hätte am 28. Oktober öffnen müssen, um eine Abwicklung zu vermeiden, nun wird er also als erster offener Immobilienfonds abgewickelt.

„Anleger erkundigen sich im Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. nach Handlungsalternativen, geben die meisten Anleger an, über die Risiken bei einem offenen Immobilienfonds nicht aufgeklärt worden zu sein“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche darauf hinweist, dass ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung z.B. dann in Betracht kommt, wenn der Berater einen offenen Immobilienfonds als „sichere Kapitalanlage“ ohne Darlegung spezifischer Risiken hieraus bezeichnet hat. Auch die sogenannte „Kick-Back-Rechtsprechung“ des BGH dürfte in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommen, haben die Bankberater in den seltensten Fällen auf die Innenprovisionen, die sie von Seiten der Fondsgesellschaft erhalten haben, hingewiesen.

Der Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Wittmann weiter:

„Wichtig ist allerdings die laufende Verjährung im Auge zu behalten, ist Anlegern grundsätzlich nicht anzuraten, die Ereignisse nach dem 31.10.2010 zum Anlass zu nehmen, mögliche Schadensersatzansprüche in Betracht zu ziehen, wenn der Erwerb dieser Anteile vor mehr als 3 Jahren erfolgte“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat die Interessengemeinschaft „Morgan Stanley P2 Value“ initiiert, welcher sich interessierte Anleger anschließen können. Weitere Informationen per Mail unter E-Mail.

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