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Steuerschulden - Finanzamt - Stundung

Bild: Steuerschulden - Finanzamt - Stundung
Bernhard Vitovec
Bernhard Vitovec

(openPR) Kleinunternehmer haben häufig keine finanzielle Rücklage, da die Umsätze meist gesamt in den Lebensunterhalt oder in die Geschäftstätigkeit fließt. Da ist kein Raum für Ersparnisse vorhanden!
In dieser Lage kommt es öfters vor, dass das Finanzamt die Begleichung von "Steuerschulden" fordert. Hier ist der Kleinunternehmer dann auf die Hoffnung, dass die Finanzverwaltung einer Stundung entspricht, angewiesen.

Stundungen sind aber Ermessungsentscheidungen des Finanzamtes. Gerade hier ist eine gründliche und nachvollziehbare Darlegung von Fakten der Finanzverwaltung gegenüber zwingend notwendig.

Wie auch bei allen anderen Schulden, sollte der Schuldner in diesem Fall auf das Finanzamt zugehen und einen schriftlichen Stundungsantrag stellen.
Wichtig ist bei diesem Stundungsantrag, dass Sie die persönliche Situation exakt darstellen, die auch nachvollziehbar belegt, dass die Steuerschuld momentan aus besonderen Umständen nicht zu begleichen ist, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt oder in Teilraten. Auch der Zeitpunkt, wann die Steuerschuld bezahlt wird, muss angegeben sein.

Kommt es zur einer Ablehnung des Antrages, wird das Finanzamt Ihnen dies schriftlich mitteilen.
In diesem Schriftstück ist eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet, die Hinweise darauf gibt, wie man gegen die Ablehnung vorgehen kann. Überprüfen Sie die Gründe der Ablehnung des Finanzamtes.

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